Wintereinbruch ab 19. November: Schnee und Pflichten für Autofahrer

Wintereinbruch ab 19. November: Schnee und Pflichten für Autofahrer
Früher Wintereinbruch erwartet – Schnee ab 19. November 2025 in höheren Lagen
In diesem Jahr setzt der Winter früher ein als üblich: Ab dem 19. November 2025 wird in höheren Lagen mit Schneefall gerechnet. Die Behörden haben Leitlinien veröffentlicht, um die Bevölkerung auf frostige Temperaturen, glatte Straßen und Schnee vorzubereiten – von der Verkehrssicherheit bis hin zur Hauswartung.
Autofahrer müssen vor dem Kälteeinbruch auf Winterreifen mit dem Alpine-Symbol umsteigen. Die Reifen sollten eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern aufweisen, um auf vereisten Straßen ausreichend Halt zu bieten. Wer mit Sommerreifen oder ausschließlich M+S-Reifen (ohne Alpine-Kennzeichnung) unterwegs ist, riskiert Bußgelder ab 60 Euro.
Mit dem Winter beginnen für Autofahrer, Radfahrer und Grundstücksbesitzer nicht nur praktische, sondern auch rechtliche Pflichten. Die Einhaltung der Reifenvorschriften, das Räumen von Schnee und die Gebäudewartung helfen, Strafen zu vermeiden und die Risiken in den kalten Monaten zu minimieren. Die örtlichen Behörden werden die Regeln streng kontrollieren, um Straßen und öffentliche Flächen sicher zu halten.

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