19 March 2026, 18:17

Windpark siegt vor Gericht: Drachenflieger-Verein scheitert mit Klage in NRW

Luftaufnahme eines Windrades in einem grünen Feld mit Bäumen, Häusern und Tieren in Irland, umgeben von saftigem Gras.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt vor Gericht: Drachenflieger-Verein scheitert mit Klage in NRW

Luftsportverein in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Der Verein hatte einen Eilantrag gestellt und argumentiert, die Windräder würden die Flüge gefährden. Doch das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage am Dienstag ab.

Der Verein, der eines der meistfrequentierten Fluggelände der Region betreibt, hatte geltend gemacht, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr fürchtete man Turbulenzen und operationelle Einschränkungen. Das Gericht urteilte jedoch, dass diese Bedenken nicht ausreichend belegt seien.

Auf dem Fluggelände gelten bereits jetzt Startverbote bei Windgeschwindigkeiten über 30 Kilometer pro Stunde. Die Richter wiesen darauf hin, dass bei geringeren Geschwindigkeiten – unter 20 Kilometer pro Stunde – der Betrieb ohne größere Probleme fortgesetzt werden könne. Auch die Behauptung, der Windpark stelle eine existenzielle Bedrohung für die Vereinsaktivitäten dar, wies das Gericht zurück.

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Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie sie im Regionalplan vorgesehen ist. Das Gericht betonte zudem, der Verein sei im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Es gebe keine Belege dafür, dass die Windräder bei höheren Windgeschwindigkeiten zu verstärkten Turbulenzen führen würden.

Mit dem Urteil ist der Weg für den Bau des Windparks frei. Der Verein muss sich nun auf die neue Situation einstellen, da das Gericht keine rechtliche Grundlage für eine Blockade sah. Zudem bleibt es bei den bestehenden Flugbeschränkungen.

Quelle