Vater kämpft um 125.000 Euro nach Tod seiner Tochter auf Schulreise

Julian Lang
Julian Lang
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Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schülerinnen in Uniformen mit Jacken, einige halten ein Schild, andere fahren Fahrräder mit Helmen, mit Gebäuden, Bäumen und einem Tor im Hintergrund.Julian Lang

Vater kämpft um 125.000 Euro nach Tod seiner Tochter auf Schulreise

Nordrhein-Westfalen steht vor einem Rechtsstreit um den Tod der 13-jährigen Emily während einer Schulreise nach London. Ihr Vater fordert 125.000 Euro Entschädigung mit der Begründung, die verantwortlichen Lehrkräfte hätten als staatliche Angestellte gehandelt. Der Fall kommt nun am 11. Februar vor dem Landgericht Düsseldorf zur Verhandlung.

Emily starb, während sie unter der Aufsicht zweier Lehrer stand, die später wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden. Sie hatten es versäumt, eine Gesundheitskontrolle durchzuführen oder auf ihre sich verschlechternde Verfassung während der Reise zu reagieren. Seither kämpft ihr Vater um eine Entschädigung und macht geltend, dass der Staat für das Handeln der Lehrer verantwortlich sei.

Versuche, den Streit außergerichtlich beizulegen, scheiterten. Emilys Vater suchte das Gespräch mit Schulvertretern und Bildungsministerin Dorothee Feller, doch eine Einigung kam nicht zustande. Feller lehnte auch sein Ersuchen um ein Treffen mit dem vom Land beauftragten Sprecher im Fall ab.

Der Staat weist die Forderung vollständig zurück. In seiner rechtlichen Stellungnahme heißt es, der Anspruch sei unbegründet, verjährt und ohne Rechtsgrundlage. Die 125.000 Euro werden als "erheblich überzogen" bezeichnet – im Falle einer berechtigten Forderung würde man höchstens 2.000 Euro anerkennen.

Zudem bestreitet der Staat jeden Zusammenhang zwischen Emilys Tod und den psychischen Folgen für ihren Vater. Es werde in Abrede gestellt, dass dieser eine existenzielle Krise, Depressionen oder Suizidgedanken durchlebt habe. Die juristische Vertretung betont außerdem, dass kein nachweisbarer Link zwischen der Pflichtverletzung der Lehrer und dem seelischen Leid des Vaters bestehe.

Die Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht findet am 11. Februar statt. Während der Staat an seiner Haltung festhält, dass keine Entschädigung geschuldet werde, pocht Emilys Vater weiterhin auf finanzielle Wiedergutmachung. Das Urteil wird zeigen, ob der Staat für das Versagen der Lehrer und die daraus resultierenden Folgen haften muss.

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