Unsere Stadtverwaltung gründet Arbeitsgruppe 'Standorttransformation'

Unsere Stadtverwaltung gründet Arbeitsgruppe 'Standorttransformation'
Dormagen richtet eine neue Arbeitsgruppe ein, um wirtschaftliche Veränderungen zu steuern und die Zukunft der Stadt zu gestalten. Unter dem Namen Standortwandel nimmt das Team am 1. Januar 2026 seine Arbeit auf. Zu seinen Aufgaben gehören die Koordination langfristiger Strategien sowie die Unterstützung lokaler Entwicklungsprojekte.
Im Fokus der Arbeitsgruppe steht ein 27 Hektar großes Gebiet zwischen der Innenstadt und dem Chempark. Dazu zählen das Gelände der alten Zuckerfabrik sowie große Flächen entlang des Schwarzen Wegs. Ziel ist es, diese Areale umzugestalten, Arbeitsplätze zu sichern und neue Perspektiven zu schaffen.
Geleitet wird das Team von zwei Teilzeitkräften: Kathrin Friedrich übernimmt die Führung, Jobst Wierich ist als Mitglied dabei. Beide berichten direkt an den Bürgermeister. Zu ihren Aufgaben zählen die Analyse wirtschaftlicher Trends, die Zusammenarbeit mit Interessengruppen sowie die Erschließung von Partnerschaften mit der Industrie. Die Gruppe fungiert als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Anwohner und Investoren und entwickelt innovative Lösungen, um das Wachstum Dormagens zu fördern. Noch ist nicht bekannt, wer die Arbeitsgruppe nach ihrem Start 2026 langfristig leiten wird.
Die Standortwandel-Initiative nimmt Anfang 2026 ihre Arbeit auf. Im Mittelpunkt stehen wirtschaftliche Strategien, der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Neugestaltung zentraler Flächen. Die Stadt erwartet, dass die Arbeitsgruppe eine Schlüsselrolle bei der Zukunftsgestaltung Dormagens einnehmen wird.

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Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2025 aufgrund von Kartellverfahren weniger Bußgelder verhängt - deutlich weniger als im Vorjahr.

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SL Infrastrukturbau GmbH setzt auf innovative Takeuchi-Mobilbagger, um anspruchsvolle Pipeline-Bauprojekte effizient und sicher zu meistern.

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Im Entwurf des Haushalts 2026 sind rund 10.000 Euro für die Förderung kultureller Vereine eingeplant. Die neue, überarbeitete Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.










