Streit um historischen Grenzstein: Lippe oder Bielefeld – wer bekommt den Jahrhundertstein?
Streit um historischen Grenzstein: Lippe oder Bielefeld – wer bekommt den Jahrhundertstein?
Historischer Grenzstein zwischen Lippe und Bielefeld Thema im Landtag
Ankündigung: Wo soll der alte Grenzstein zwischen Lippe und Preußen stehen? Darüber wird bald im nordrhein-westfälischen Landtag beraten.
15. Dezember 2025
Ein jahrhundertealter Grenzstein, der einst die Grenze zwischen dem Fürstentum Lippe und Preußen markierte, steht im Mittelpunkt einer lokalen Kontroverse. Ursprünglich am westlichen Rand des Fürstentums Lippe platziert, befindet sich der Stein heute im Bielefelder Stadtteil Ubbedissen, nachdem er wegen Straßenbauarbeiten versetzt worden war. Nun fordern Anwohner aus Asemissen in der Gemeinde Leopoldshöhe seine Rückkehr an den historischen Standort.
Der Stein wurde erstmals zwischen dem Fürstentum Lippe und der Grafschaft Ravensberg gesetzt, die ab 1614 zu Brandenburg-Preußen gehörte. Er stand einst in der Nähe von Bad Salzuflen sowie am Fluss Emmer in Schieder, im heutigen Ostwestfalen. Im Laufe der Zeit führte der Straßenbau zu seiner Verlegung nach Bielefeld.
Eine Initiative aus Asemissen setzt sich für die Rückführung des Steins ein und argumentiert, er gehöre an seinen ursprünglichen Platz. Die Bielefelder Behörden hätten signalisiert, dem Umzug nicht im Wege zu stehen – dieser könnte bereits in einer halben Stunde vollzogen sein. Da der Stein jedoch als geschütztes Denkmal eingestuft ist, müssen vor einer Verlegung fachliche Gutachten eingeholt werden.
Die Angelegenheit ist nun im Landtag von Nordrhein-Westfalen angelangt, wo sich der Petitionsausschuss im Februar 2026 mit dem Fall befassen wird. Noch ungeklärt ist die Frage, wer die Kosten für den Transport und etwaige Begutachtungen trägt.
Die Debatte um den Grenzstein unterstreicht seine historische Bedeutung für Lippe und Bielefeld. Zwar wäre die Verlegung selbst schnell umsetzbar, doch müssen zunächst rechtliche und finanzielle Hürden überwunden werden. Eine endgültige Entscheidung hängt von der Prüfung durch den Landtag sowie den Ergebnissen der erforderlichen Expertisen ab.
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