Streit um Erschließungsbeiträge: Güterslohs Fritz-Blank-Straße spaltet Politik und Verwaltung

Admin User
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Stadtansicht mit Fahrzeugen auf der Straße, Bäumen, Pfosten auf dem Gehweg, Gebäuden und Himmel oben sowie Straße unten.

Streit um Erschließungsbeiträge: Güterslohs Fritz-Blank-Straße spaltet Politik und Verwaltung

In Gütersloh ist ein Streit über die Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau entbrannt. Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, die Fritz-Blank-Straße und ihre angrenzenden Nebenstraßen für die Abrechnung als eine Einheit zu behandeln. Doch der Ausschuss für Planung, Bau und Immobilien (APBI) lehnte diesen Vorschlag in einer Pattsituation ab. Bürgermeister Matthias Trepper hat die Entscheidung angefochten und die Beschlussfassung vorläufig blockiert.

Die Verwaltung wirft dem APBI vor, mit seinem Beschluss gegen geltendes Recht zu verstoßen. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, wie die Kosten für den Straßenausbau im Erschließungsgebiet verteilt werden sollen. Ein unabhängiger Gutachter bestätigte, dass die einheitliche Abrechnungsmethode rechtlich vorgeschrieben sei – gestützt auf ein Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Der APBI muss sich nun erneut mit der Angelegenheit befassen und über die Erschließungsbeiträge entscheiden. Falls die Stadtverwaltung ihren Widerspruch nicht zurückzieht, wird das Verfahren fortgesetzt, was möglicherweise zu weiteren verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Prüfungen führen könnte. Die nächste APBI-Sitzung wird voraussichtlich im Januar stattfinden, ein konkretes Datum steht jedoch noch nicht fest. Hält der Ausschuss an seiner Position fest, hat schließlich der Gütersloher Stadtrat das letzte Wort.

Die Stadt Gütersloh hat offiziell Widerspruch gegen den Beschluss des APBI zu den Erschließungsbeiträgen für die Fritz-Blank-Straße und ihre angrenzenden Nebenstraßen eingelegt. Der Vorschlag der Verwaltung war in einer Pattsituation abgelehnt worden, und Bürgermeister Matthias Trepper hat die Entscheidung angefochten. Der APBI muss die Angelegenheit erneut prüfen, und das Verfahren könnte fortgesetzt werden, falls der Widerspruch nicht zurückgezogen wird.