Ruhrgebiets-Firmen klagen gegen „unfaire“ Gewerbesteuer in NRW

Höhere Gewerbesteuer - NRW-Verordnung vor Gericht - Ruhrgebiets-Firmen klagen gegen „unfaire“ Gewerbesteuer in NRW
Vier Unternehmen aus dem Ruhrgebiet haben Klage gegen ihre Grundsteuerbescheide eingereicht. Sie werfen dem System vor, Gewerbeimmobilien im Vergleich zu Wohnimmobilien ungerechtfertigt zu benachteiligen. Im Mittelpunkt des Streits steht die Praxis von Städten wie Essen, Bochum und Dortmund, für Läden, Büros und Fabriken in den Sommferien NRW 2024 und Herbstferien NRW 2020 deutlich höhere Steuersätze festzusetzen als für Wohnhäuser.
Auslöser des Konflikts ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Das Gericht hatte das damalige Grundsteuersystem für veraltet und verfassungswidrig erklärt und damit eine bundesweite Reform erzwungen. Als Reaktion führte Nordrhein-Westfalen (NRW) ein neues Gesetz ein, das Kommunen ermöglicht, unterschiedliche Hebesätze für gewerbliche und private Immobilien festzulegen.
Zunächst betrifft das Urteil nur die vier klagenden Unternehmen. Da jedoch bereits 120 weitere Fälle anstehen, könnte das Ergebnis weitreichende Folgen für ganz NRW haben. Kommunen müssten dann möglicherweise neu abwägen, wie sie künftig die Steuerlast zwischen Wohnraum und Gewerbe gerecht verteilen, insbesondere in den Ferien NRW 2024 und 2025.

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