Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause

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Ein schwarzer Mülltonne steht in der Mitte des Bildes mit einer Straße unten.

Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause

Öffnungszeiten: Kreis Viersen macht Winterpause

Teaser: Die Kreisverwaltung Viersen bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Am Dienstag, dem 23. Dezember, endet der Publikumsverkehr bereits um 14 Uhr. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen und Ämtern sind ab dem 5. Januar wieder erreichbar.

19. Dezember 2025, 07:53 Uhr

Die Kreisverwaltung Viersen stellt ihren Betrieb über die Feiertage ein: Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar bleiben die Türen geschlossen. Betroffen sind auch viele öffentliche Dienstleistungen, darunter das Kreisarchiv und die Zulassungsstelle in Kempen. Einige Einrichtungen arbeiten jedoch mit eingeschränkten Öffnungszeiten oder halten für Notfälle einen Bereitschaftsdienst vor.

Schon am Dienstag, dem 23. Dezember, endet der Service in der Verwaltung vorzeitig um 14 Uhr. Von der Schließung betroffen sind unter anderem die Volkshochschule, die Verwaltung der Kreismusikschule sowie die Kempen-Filiale der Zulassungsstelle.

Die Kreismusikschule bleibt sogar bereits ab dem 22. Dezember bis zum 2. Januar unbesetzt; der Unterricht dort startet erst wieder am 7. Januar. Die Volkshochschule nimmt ihren Betrieb am 5. Januar wieder auf – Anmeldungen sind bereits per E-Mail an [email protected] oder online unter www.kreis-viersen-vhs.de möglich. Das Niederrheinische Freilichtmuseum schließt an Heiligabend und dem 1. Weihnachtstag komplett. Zwischen dem 26. und 31. Dezember öffnet es mit reduzierten Öffnungszeiten, wobei die genauen Zeiten noch nicht veröffentlicht wurden. Besucher werden gebeten, sich beim Museum oder der Kreisverwaltung nach den Details zu erkundigen.

Trotz der Schließungen bleiben wichtige Dienstleistungen aufrechterhalten: Die Winterdienste sorgen weiterhin für sichere Straßen, und die Kreisleitstelle ist bei Umweltnotfällen unter +49 2162 8195 100 erreichbar. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollten sich Bürger an die Polizei wenden, die dann den Bereitschaftsdienst des Jugendamts informiert. Die meisten Mitarbeiter in Ämtern und Behörden kehren am 5. Januar an ihre Arbeitsplätze zurück.

Die Feiertagspause bedeutet eingeschränkten Zugang zu vielen öffentlichen Dienstleistungen bis Anfang Januar. Für dringende Anliegen stehen jedoch Notfallkontakte bereit, während Winterdienste und kritische Sozialleistungen wie gewohnt funktionieren. Der volle Betrieb – inklusive Unterricht und Verwaltungsdienstleistungen – läuft in der ersten Woche des neuen Jahres wieder an.