NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant
Luisa KleinNRW-Richter können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald bis zum Alter von 69 Jahren im Amt bleiben. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Renteneintrittsalter über die bisherige Grenze von 67 Jahren hinaus verlängert. Damit erhalten Richter die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch länger in ihrem Beruf zu bleiben.
Aktuell müssen Richter in Nordrhein-Westfalen mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Möglichkeit einer Verlängerung. Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung jedoch aufgefordert, eine Änderung des Landesrichtergesetzes vorzuschlagen. Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass Richter freiwillig bis zum 69. Lebensjahr weiterarbeiten können.
Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen unterstützt die Initiative und argumentiert, sie bringe mehr Flexibilität in das Justizsystem. Der Vorschlag wird in Kürze dem Landtag zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Falls das Gesetz verabschiedet wird, wäre dies ein Abschied vom bisherigen starren Renteneintrittsalter. Richter hätten dann die Wahl, ihre Tätigkeit um bis zu zwei weitere Jahre fortzusetzen – vorausgesetzt, sie erfüllen die notwendigen Voraussetzungen.
Der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag zur Prüfung. Bei einer Zustimmung erhalten Richter in Nordrhein-Westfalen erstmals die Option, ihre Laufbahn bis zum 69. Lebensjahr zu verlängern. Bisher gab es eine solche freiwillige Verlängerung im Land nicht.






