31 March 2026, 16:22

EU-Reform des Emissionshandels: Chemieindustrie erhält Sonderregeln trotz Klimazielen

Eine Europakarte mit dem Logo der Europäischen Umweltagentur in der linken oberen Ecke, die in verschiedenen Grüntönen schattiert ist, um die EU-Regionen anzuzeigen.

EU-Reform des Emissionshandels: Chemieindustrie erhält Sonderregeln trotz Klimazielen

Die Europäische Kommission wird an diesem Mittwoch ihre ersten Vorschläge zur Reform des EU-Emissionshandels (ETS) vorlegen. Zu den zentralen Änderungen gehört die dauerhafte Abschaffung der Streichung von Zertifikaten im Marktstabilitätsreserve (MSR). Die Reformen umfassen zudem Zugeständnisse an die chemische Industrie, die nach massivem Druck von Branchenvertretern und Politikern durchgesetzt wurden.

Die ETS-Reform steht im Einklang mit den übergeordneten Klimazielen der EU, insbesondere dem 2023 beschlossenen "Fit für 55"-Paket, das eine Reduzierung der Emissionen um 55 Prozent bis 2030 vorsieht. Im Rahmen dessen hat die Kommission die Referenzwerte angepasst, die über die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten für Industriezweige entscheiden. Diese Benchmarks, die regelmäßig auf Basis des technologischen Fortschritts und realer Emissionsdaten aktualisiert werden, sollen künftig schrittweise gesenkt werden – was die Anzahl der kostenlosen Zertifikate für Chemieunternehmen verringert.

Ab 2026 tritt zudem der neue CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in Kraft, der besonders klimaschädliche Importe erfassen soll. Die Änderungen folgen jahrelanger Lobbyarbeit der Industrie; die formalen Vorschläge wurden unter der Führung von Ursula von der Leyen zwischen 2023 und 2026 ausgearbeitet.

Evonik-Chef Christian Kullmann hatte zuvor gefordert, das ETS entweder komplett abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren. Kürzlich verfasste er gemeinsam mit dem EU-Abgeordneten Peter Liese einen Gastbeitrag im Handelsblatt, in dem sie praktikable Kompromisse im System anmahnten. Brüssel kommt diesen Forderungen nun teilweise entgegen, indem es die Benchmark-Regeln für die Chemieindustrie lockert.

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Die Reformen markieren einen Wandel in der Art und Weise, wie die EU Klimaziele mit industrieller Wettbewerbsfähigkeit in Einklang bringt. Durch den Verzicht auf die Zertifikatstreichung und die Anpassung der Referenzwerte will die Kommission den Druck auf Chemieproduzenten mildern, ohne die Emissionsziele aus den Augen zu verlieren. Die endgültige Wirkung hängt davon ab, wie diese Änderungen mit dem CBAM und den laufenden Benchmark-Überprüfungen zusammenwirken.

Quelle