NRW plant Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Institutionen - NRW plant Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden
Nordrhein-Westfalen (NRW) wird voraussichtlich das zweite deutsche Bundesland, das ein Antidiskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden einführt. Das Gesetz, das in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten soll, zielt darauf ab, Menschen zu stärken, die bei Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen in staatlichen Einrichtungen aufgrund persönlicher Merkmale ungerecht behandelt werden. Bisher verfügt nur Berlin über ein vergleichbares Gesetz, das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). NRWs Gleichstellungsministerin Josefine Paul betonte, dass das neue Gesetz kein Misstrauensvotum gegenüber den Behörden darstelle, sondern eine Reaktion auf die steigende Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle sei. Der Gesetzentwurf enthält einen Katalog geschützter Merkmale wie Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Alter. Er gilt für staatliche Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen und Finanzämter. Wer eine Beschwerde einreicht, muss Belege vorlegen, die auf eine tatsächliche Benachteiligung hindeuten. Betroffene können sich an Antidiskriminierungsberatungsstellen wenden. Der Entwurf setzt auf Abhilfemaßnahmen statt auf Entschädigungsansprüche – Schadensersatz kommt nur infrage, wenn eine Wiedergutmachung unmöglich oder unzumutbar ist. Das Gesetz soll eine rechtliche Lücke schließen, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zwar den Privatsektor abdeckt, nicht aber öffentliche Institutionen. NRWs Antidiskriminierungsgesetz für Behörden soll in der zweiten Hälfte 2026 in Kraft treten. Es gilt nicht für kommunale Einrichtungen. Ziel ist es, Menschen vor Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale zu schützen und faire Behandlung bei Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen in staatlichen Stellen zu gewährleisten.

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