NRW-CDU fordert Prüfung eines AfD-Verbots und Finanzierungsstopp durch Bundestag

CDU-Arbeiter fordern Überprüfung des AfD-Verbotsverfahrens - NRW-CDU fordert Prüfung eines AfD-Verbots und Finanzierungsstopp durch Bundestag
In Kamen wurde ein Beschluss gefasst, der die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht und die zuständigen Parlamentsausschüsse auffordert, die rechtlichen Grundlagen für ein Verbot der rechtsextremen "Alternative für Deutschland" (AfD) zu prüfen – und gegebenenfalls ihren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung in Betracht zu ziehen. Die Arbeitnehmer-Union der CDU in Nordrhein-Westfalen (CDA NRW) hat diese umfassende Überprüfung angemahnt.
Die CDA NRW fordert insbesondere eine Bewertung, ob die AfD gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes von der öffentlichen Finanzierung ausgeschlossen werden kann, und zwar nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts. Der Appell richtet sich an Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung. Ziel des Beschlusses ist es, einen Beitrag zum Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Deutschlands zu leisten.
Als Reaktion darauf soll die Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat einen Sachstandsbericht vorlegen. Dieser wird die rechtliche Einschätzung, die vorliegenden Beweise sowie mögliche nächste Schritte im Verfahren darlegen.
Der Aufruf der CDA NRW zu einer gründlichen Prüfung des Status der AfD spiegelt wachsende Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Partei mit den demokratischen Prinzipien Deutschlands wider. Die von dem Beschluss geforderte zügige Stellungnahme der Bundesregierung wird Klarheit über den weiteren rechtlichen Weg in dieser umstrittenen Frage schaffen.

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