Nach 17 Mal Schwarzfahren: Mann kommt vorzeitig aus dem Gefängnis frei

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen, die auf der Straße gehen, einige mit Schirmen, mit Läden, die Spielzeug, Taschen und Gebäude mit Fenstern im Hintergrund zeigen, sowie Bäume, Straßenlaternen und Absperrungen an der Seite.

Nach 17 Mal Schwarzfahren: Mann kommt vorzeitig aus dem Gefängnis frei

Eine Berliner NGO hat die vorzeitige Entlassung eines Mannes erwirkt, der wegen wiederholter Fahrkartenlosigkeit im Gefängnis saß. Jens C., der zu einer einjährigen Haftstrafe wegen Beförderungserschleichung verurteilt wurde, wird am 27. November das Gefängnis Siegburg verlassen, nachdem der Freedom Fund seine Strafe in Höhe von 1.050 Euro beglichen hat. Der Fall hat die Debatte über Deutschlands strenge Gesetze bei Verstößen im öffentlichen Nahverkehr neu entfacht.

Jens C. war 17 Mal ohne gültigen Fahrausweis erwischt worden, was zu der einjährigen Haftstrafe führte. Nach Paragraf 265a des deutschen Strafgesetzbuchs wird Beförderungserschleichung als "Erschleichen von Leistungen" gewertet – eine Straftat, die mit Geldstrafen oder Haft bestraft werden kann. Sein Fall ist kein Einzelfall: Jährlich sehen sich zwischen 8.000 und 9.000 Menschen mit ähnlichen Anklagen konfrontiert, wobei fünf Prozent davon Gefängnisstrafen erhalten.

Die Entlassung von Jens C. erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Forderungen, die Handhabung von Beförderungserschleichung in Deutschland zu reformieren. Eine Entkriminalisierung könnte die Gefangenzahlen verringern und die Kosten für das Justizsystem senken. Die Entscheidung liegt nun bei den Gesetzgebern und dem Bundesjustizministerium.