Gericht kippt AfD-Verbot: Höcke darf im Dortmunder Rathaus sprechen
Gericht: Höcke-Rede in Dortmunder Rathaus Erlaubt - Gericht kippt AfD-Verbot: Höcke darf im Dortmunder Rathaus sprechen
Eine geplante Neujahrsempfang der AfD in Dortmund kann nun stattfinden, nachdem ein Gericht das Veranstaltungsverbot der Stadt aufgehoben hat. Die Veranstaltung, bei der Björn Höcke eine Rede halten sollte, war zuvor von Oberbürgermeister Alexander Kalouti mit der Begründung 'unzulässig' untersagt worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied jedoch, dass die AfD im Vergleich zu anderen politischen Gruppen, die das Rathaus nutzen, gleich behandelt werden müsse.
Die AfD-Fraktion im Dortmunder Stadtrat hatte den Empfang für 280 Gäste im Dortmunder Rathaus organisiert. Als Höckes Teilnahme bekannt gegeben wurde, griff Kalouti ein und argumentierte, die Veranstaltung dürfe nicht stattfinden. Das Gericht widersprach dieser Auffassung und verwies darauf, dass andere Fraktionen in der Vergangenheit bereits Gastredner in denselben Räumlichkeiten empfangen hätten.
Die AfD ist mit Sitzen im Dortmunder Stadtrat vertreten, wobei die genaue Anzahl nicht genannt wird. Bei den Ausschusswahlen im November 2025 war der Partei Sitze vorenthalten worden, auf die sie rechtlich Anspruch hatte; stattdessen wurden kleinere Gruppen bevorzugt. Später wurde – ohne Unterstützung der AfD – ein Beschluss gefasst, diese Ungleichbehandlung bis zum 26. März 2026 auszugleichen.
In öffentlichen Unterlagen finden sich keine dokumentierten politischen Initiativen oder Vorhaben der AfD in Dortmund aus dem vergangenen Jahr. Die Gerichtsentscheidung bezog sich ausschließlich auf den gleichberechtigten Zugang zu städtischen Einrichtungen und nicht auf politische Inhalte.
Das Urteil ebnet den Weg für Höckes geplante Rede beim Empfang. Die AfD-Veranstaltung wird unter denselben Bedingungen stattfinden wie die anderer Fraktionen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Spannungen um politische Repräsentation und den Zugang zu öffentlichen Räumen in Dortmund.
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