Gericht ebnet Weg für Windkraftanlage trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Johanna KrügerParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht ebnet Weg für Windkraftanlage trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage in der Nähe seines Startplatzes verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Bau im Hochsauerlandkreis. Die Anlage soll etwa 550 Meter vom Startpunkt der Piloten entfernt stehen.
Der Verein hatte argumentiert, die Windkraftanlage werde unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen und ernsthafte Sicherheitsrisiken darstellen. Die Struktur zwinge sie dazu, ihre Aktivitäten einzuschränken oder sogar ganz einzustellen. Das OVG urteilte jedoch, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden, und fand keine Belege dafür, dass das Projekt seine Existenz bedrohe.
Das Gericht verwies zudem darauf, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde normal weitergeführt werden könnten. Die Entscheidung fällt in eine Phase des starken Ausbaus der Windenergie in der Region. Seit 2018 wurden im Hochsauerlandkreis rund 20 Anlagen genehmigt oder gebaut, darunter der Windpark Meschede mit acht Turbinen (Genehmigung 2021) und das Projekt in Bestwig mit sechs Turbinen (im Bau seit 2023).
Diese Entwicklungen haben die Gleitschirmaktivitäten bereits um über 50 Prozent reduziert. Sicherheitszonen von bis zu fünf Kilometern um die Anlagen herum führten zur Schließung beliebter Fluggebiete wie Kahler Asten und Winterberg, sodass Vereine umziehen oder ihren Betrieb einschränken mussten.
Mit dem Urteil kann nun der Windpark in der Nähe des Vereinsstartplatzes realisiert werden. Die Entscheidung unterstreicht den Vorrang des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region – auch wenn lokale Luftsportgruppen mit weiteren Einschränkungen rechnen müssen. Die Vereine werden sich in den kommenden Jahren an neue Sicherheitsvorgaben und kleinere Fluggebiete anpassen müssen.






