Finanzamt NRW schenkt Bürgern „Neujahrsfrieden“ mit Prüfungspause

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Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen darauf, flankiert von zwei Fahnenmasten, mit beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

"Weihnachtsfrieden" bei der Finanzverwaltung - Finanzamt NRW schenkt Bürgern „Neujahrsfrieden“ mit Prüfungspause

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

  1. Dezember 2025

Das Finanzamt Nordrhein-Westfalens hat eine vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen für diesen Dezember angekündigt. Vom 17. bis zum 31. Dezember werden die meisten Betriebsprüfungen und neuen Ermittlungsverfahren ausgesetzt, um den Bürgerinnen und Bürgern eine ruhigere Feiertagszeit zu ermöglichen. Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) erklärte, die Maßnahme solle es den Menschen ermöglichen, ohne unnötige Störungen zu feiern.

Der sogenannte "Neujahrsfrieden" bedeutet, dass in diesem Zeitraum keine neuen Betriebsprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Steuerbescheide und Zahlungserinnerungen werden jedoch wie gewohnt verschickt, um sicherzustellen, dass Erstattungen und finanzielle Entlastungen die Steuerzahler ohne Verzögerung erreichen.

Die zweiwöchige Pause gilt vom 17. bis zum 31. Dezember und bietet eine kurze Atempause von den routinemäßigen Steuerkontrollen. Während die meisten Prüfungen und neuen Maßnahmen ruhen, werden dringende Aufgaben und zeitkritische Vorgänge weiterbearbeitet. Die Regelung zeigt den Versuch, administrative Erfordernisse mit einer entspannten Feiertagszeit für die Bevölkerung in Einklang zu bringen.