Fahrer ohne Führerschein riskiert Strafverfahren nach mangelhafter Kindersicherung

Fahrer ohne Führerschein riskiert Strafverfahren nach mangelhafter Kindersicherung
Am Mittwoch führte die Polizei in Siegburg Verkehrskontrollen mit Fokus auf die Sicherheit von Schulwegen durch. Bei der Aktion wurde ein 20-jähriger Autofahrer wegen unzureichender Kindersicherung mit einem Bußgeld belegt und muss sich nun wegen Fahrens ohne Führerschein sogar vor Gericht verantworten.
Gegen 7:40 Uhr war der Mann mit zwei Kindern im Alter von drei und sechs Jahren auf der Deutzer-Hof-Straße unterwegs. Die Beamten stellten fest, dass bei einem Kind der Brustgurt des Sitzes nicht korrekt angelegt war, während das andere in einem ungeeigneten Kindersitz saß, der lediglich mit einem Beckengurt gesichert war. Dieser Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften zog ein Bußgeld nach sich.
Auch der 50-jährige Halter des Fahrzeugs muss nun mit Konsequenzen rechnen, da er das Fahren ohne Führerschein entweder ermöglicht oder sogar angewiesen haben soll. Die Polizei betont, dass Sicherheitsgurte – selbst auf kurzen Strecken – stets korrekt angelegt sein müssen, um die Sicherheit aller Insassen zu gewährleisten.
Das Fehlen eines gültigen Führerscheins beim 20-Jährigen sowie die mangelhafte Sicherung der Kinder haben nun ernsthafte Folgen. Das Bußgeld für die unzureichende Kindersicherung und das mögliche Strafverfahren unterstreichen, wie wichtig es ist, Verkehrsregeln einzuhalten – insbesondere, wenn Kinder transportiert werden.

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