Deutschland genehmigt Data Act-Umsetzungsgesetz und stärkt Datenschutz

Deutschland genehmigt Data Act-Umsetzungsgesetz und stärkt Datenschutz
Die deutsche Bundesregierung hat den Entwurf für das Umsetzungsgesetz zum Datengesetz (Data Act) verabschiedet, das die Nutzung von Daten regeln und den Datenschutz stärken soll. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird für die Einhaltung der Vorschriften zuständig sein, während der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) den Datenschutz für privatwirtschaftliche Akteure überwacht. Das Datengesetz ist bereits in Kraft getreten und wird mit Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes vollumfänglich anwendbar sein. Die BNetzA erhält weitreichende Befugnisse, darunter die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung von Pflichten, die Funktion als Ermittlungsbehörde sowie die Einleitung von Verfahren zur Verhängung von Bußgeldern. Allerdings bleibt der BfDI für Verstöße im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zuständig und wendet das bestehende Sanktionssystem an. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sind gestaffelte Bußgelder vorgesehen: Leichtere Verstöße können mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden, während große Unternehmen bei schweren Vergehen mit Strafen von bis zu 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen müssen. Der BfDI wird dabei mit branchenspezifischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, während die Datenschutzbehörden der Länder an Einfluss verlieren. Die Umsetzung des Datengesetzes schreitet voran, wobei die BNetzA zur zentralen Kontrollinstanz für die Compliance wird. Der BfDI behält seine Rolle im Datenschutz, und die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Die endgültige Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes wird mit Spannung erwartet, um die Ziele des Datengesetzes vollumfänglich zu verwirklichen.

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