Deichmann klagt gegen Abfallgebühren für Schuhkartons – Gericht entscheidet am Freitag

Admin User
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Verschiedene Schuhe sind auf einem Baumwollkarton angeordnet, mit einer Wand im linken oberen Eck.

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann wegen Entsorgungskosten klagt - Deichmann klagt gegen Abfallgebühren für Schuhkartons – Gericht entscheidet am Freitag

Der Schuhhändler Deichmann geht rechtlich gegen eine Behörde vor, um sich gegen die Kosten für die Entsorgung von Schuhkartons zu wehren. Das Unternehmen wirft der Behörde vor, es ungerechtfertigt mit Abfallgebühren zu belasten, und argumentiert, sein bestehendes System decke die Entsorgung bereits ab. Die Verhandlung vor Gericht ist für Freitag, den 10. März 2023, in Gelsenkirchen angesetzt.

Im Mittelpunkt der Klage steht die Einstufung der Schuhkartons durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als „systembeteiligungspflichtig“. Die Behörde besteht darauf, dass die Kartons überwiegend bei Privatkunden landen und Deichmann daher in das duale Schuhe-Entsorgungssystem einzahlen müsse. Der Händler widerspricht: Die meisten Kunden ließen die Verpackungen im Geschäft zurück, sodass das duale System die Pappe gar nicht entsorge.

Das Urteil wird entscheiden, ob Deichmann weiterhin die Gebühren für das duale System zahlen muss. Ein Erfolg des Unternehmens könnte seine Kosten senken und die Schuhpreise stabilisieren oder leicht reduzieren. Da die Gerichte die Behörde bisher jedoch unterstützt haben, dürften Verbraucher vorerst keine unmittelbaren Preisanpassungen erwarten.