Bundesgericht stärkt Passpflicht für Einbürgerung – mit wichtigen Ausnahmen

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Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Richterentscheid: Für die Einbürgerung in Deutschland wird normalerweise eine Identitätsnachweis verlangt - Bundesgericht stärkt Passpflicht für Einbürgerung – mit wichtigen Ausnahmen

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass syrische Flüchtlinge, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, in der Regel einen Reisepass vorlegen müssen, um ihre Identität nachzuweisen. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn die Beschaffung eines Passes unmöglich ist und der Antragsteller vollumfänglich mit den Behörden kooperiert. Das Urteil fällt nach einem langjährigen Rechtsstreit, der einen Syrer betrifft, der seit 2014 in Deutschland lebt.

Der Fall begann, als ein syrischer Flüchtling, der seit 2014 in Deutschland lebt, die Einbürgerung beantragte, sich jedoch weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen. Als Gründe nannte er Angst und finanzielle Schwierigkeiten. Ein niedrigeres Gericht in Düsseldorf hatte zunächst die Behörden in Mettmann angewiesen, ihm die Staatsbürgerschaft zu gewähren, und alternative Lichtbildausweise als gleichwertig anerkannt.

Mit dem aktuellen Urteil wird der Reisepass als Standardnachweis für die Identitätsprüfung in Einbürgerungsverfahren festgelegt. Gleichzeitig bleibt Spielraum für Flüchtlinge, die keinen Pass beschaffen können – vorausgesetzt, sie erfüllen strenge Auflagen. Der Fall wird nun zur erneuten Prüfung unter Berücksichtigung dieser Richtlinien an das untere Gericht zurückverwiesen.