31 March 2026, 02:15

Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach Beziehungskrise und Vertrauensbruch

Schwarz-weißes Bild eines Mannes, der mit einem Stock über einer Frau steht, die auf dem Boden liegt, mit Bäumen, Gebäuden und einem bewölkten Himmel im Hintergrund; Text oben und unten lautet "brutale Gewalt und anschließender Suizid".

Freundin erstochen nach Beziehung: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach Beziehungskrise und Vertrauensbruch

Ein 33-jähriger Mann ist vom Landgericht Dortmund wegen Totschlags an seiner Freundin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil fiel, nachdem der Angeklagte gestand, sie im Januar 2025 erstochen zu haben. Der Fall dreht sich um eine zerrüttete Beziehung, finanzielle Täuschungen und einen gescheiterten Suizidversuch während der Festnahme.

Die Tat ereignete sich, nachdem die Frau herausgefunden hatte, dass ihr Partner bereits Wochen zuvor seinen Job verloren hatte und dies vor ihr verheimlicht hatte. Der Mann, der bereits unter langjährigen psychischen Problemen litt, wurde zunehmend eifersüchtig, als sie eine neue Beziehung zu einem Kollegen begann. Seine Wut eskalierte, als sie ihn verlassen wollte – es kam schließlich zur tödlichen Messerattacke.

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Nach dem Angriff blieb der Täter noch drei weitere Tage in der Wohnung, bevor die Polizei ihn in Bremerhaven aufspürte. Bei seiner Festnahme schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn, überlebte den Suizidversuch jedoch.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zunächst wegen Mordes angeklagt und niedrige Beweggründe geltend gemacht. Das Gericht stufte die Tat jedoch nach Prüfung der Beweislage als Totschlag herab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann daher noch angefochten werden.

Der Verurteilte muss nun eine zehnjährige Haftstrafe antreten. Sein Handeln war geprägt von einem Vertrauensbruch, finanzieller Not und einer Vorgeschichte psychischer Erkrankungen. Die richterliche Entscheidung hing maßgeblich von der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag ab – doch das letzte Wort könnte in diesem Fall noch ein Berufungsgericht haben.

Quelle