Telekom erhöht Preise für Altkunden – ab April 2026 zahlen sie 2 Euro mehr
Telekom erhöht Preise für Altkunden – ab April 2026 zahlen sie 2 Euro mehr
Telekom erhöht ab April 2026 die Monatsgebühren für langjährige Kunden
Ab April 2026 hebt die Deutsche Telekom die monatlichen Grundgebühren für bestimmte Bestandskunden an. Betroffen sind ältere Festnetzverträge, darunter die Tarife MagentaZuhause sowie Call & Surf, die vor April 2023 abgeschlossen wurden. Kunden, die von der Erhöhung betroffen sind, erhalten zudem die Möglichkeit, ihre Verträge innerhalb eines begrenzten Zeitraums ohne zusätzliche Kosten zu kündigen.
Die Preisanpassung sieht eine pauschale Erhöhung um 2,00 Euro auf die monatliche Grundgebühr vor. Ein Standardtarif wie MagentaZuhause L steigt damit beispielsweise von 44,95 Euro auf 46,95 Euro. Die genaue Zahl der betroffenen Haushalte nannte das Unternehmen nicht, klar ist jedoch, dass ausschließlich Verträge vor April 2023 von der Änderung betroffen sind.
Um die Auswirkungen abzumildern, räumt die Telekom ihren Kunden ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht ein. Wer die höheren Gebühren nicht akzeptieren möchte, kann seinen Vertrag vorzeitig beenden. Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der das Unternehmen seine Geschäfte für das vierte Quartal 2025 vorlegt – die Zahlen werden am 26. Februar 2026 erwartet. Investoren dürften dabei besonders auf die operative Performance sowie die Auswirkungen der Investitionen in KI-Infrastruktur achten.
Parallel dazu kauft die Deutsche Telekom weiterhin eigene Aktien zurück. In der Woche vom 2. bis 6. Februar 2026 erwarb das Unternehmen 1.315.547 Aktien zu einem Durchschnittspreis von 29,61 Euro. Seit Januar wurden bereits über 7,6 Millionen Aktien aus dem Umlauf genommen – eine Strategie, die langfristig die Gewinnprognose je Aktie stärken könnte. Die Aktie selbst hat seit Jahresbeginn 9,67 Prozent zugelegt und notiert aktuell bei 30,51 Euro, während sie sich ihrem 50-Tage-Durchschnitt nähert.
Analysten werden nun genau beobachten, ob die Preiserhöhung zu einer erhöhten Kundenabwanderung führt. Die Marktreaktion könnte davon abhängen, wie viele Abonnenten das Sonderkündigungsrecht nutzen, um ihre Verträge zu beenden.
Die Erhöhung um 2,00 Euro pro Monat tritt am 1. April 2026 in Kraft und betrifft vor allem langjährige Festnetzkunden. Betroffene haben ein dreimonatiges Fenster, um ihre Verträge ohne Strafgebühren zu kündigen, falls sie die Anpassung nicht hinnehmen möchten. Investoren werden sowohl die finanziellen Ergebnisse Ende dieses Monats als auch mögliche Anzeichen für Kundenverluste in den kommenden Quartalen im Blick behalten.
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