Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen fließen – doch viele Opfer klagen
Johanna KrügerSparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen fließen – doch viele Opfer klagen
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungen
Nach dem spektakulären Einbruch in über 3.000 Schließfächer der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer im vergangenen Dezember beginnen die Geschädigten nun, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Die ersten Ausgleichszahlungen belaufen sich im Schnitt auf etwas mehr als 22.000 Euro pro Anspruch und wurden über die Hausratversicherung abgewickelt. Doch einige betroffene Kunden gehen nun rechtlich gegen die Bank vor.
Der Coup ereignete sich Ende Dezember, als unbekannte Täter in den Tresorraum eindrangen und fast jedes Schließfach knackten. Mit über 3.000 betroffenen Fächern blieb kaum ein Kunde verschont.
Die Versicherungen spielen eine zentrale Rolle bei der Schadensregulierung. Jedes Schließfach war bei der Sparkasse mit etwa 10.300 Euro versichert, doch nicht alle Opfer verfügten über eine zusätzliche Hausratversicherung, die solche Diebstähle abdeckt. Wer seine eingelagerten Wertgegenstände lückenlos dokumentiert hatte, erhielt leichter eine Entschädigung.
Anwälte unterstützen bereits zahlreiche Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann erstritt für elf Mandanten insgesamt rund 250.000 Euro. Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für einen weiteren Kläger eine Entschädigung von etwa 20.000 Euro. Trotz dieser Zahlungen zeigen sich viele Opfer unzufrieden und klagen nun gegen die Sparkasse.
Die ersten beiden Klagen wurden beim Landgericht Essen eingereicht. Ein Güteverhandlungstermin für diese Fälle ist auf Juni angesetzt.
Während einige Geschädigte bereits Versicherungsleistungen erhalten haben, hoffen andere auf weitere Entschädigungen durch die Gerichte. Die eigene Versicherung der Sparkasse deckte zwar einen Teil der Verluste ab, doch Lücken im persönlichen Versicherungsschutz lassen viele weiterhin auf ihren Kosten sitzen. Die anstehenden Prozesse werden klären, ob die Bank eine zusätzliche Verantwortung für den Sicherheitsvorfall trägt.






