Schweinehalter kämpfen im Januar mit strengen Meldefristen und neuen Biosicherheitsregeln

Julian Lang
Julian Lang
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Zwei Schweine auf einer Wiese mit einem Stall, Bäumen und einem Holzzaun im Hintergrund, mit Text am unteren Rand des Bildes.Julian Lang

Schweinehalter kämpfen im Januar mit strengen Meldefristen und neuen Biosicherheitsregeln

Schweinehalter in ganz Deutschland stehen im Januar vor einem straffen Zeitplan mit mehreren Meldefristen. Zwischen dem 1. und 15. Januar müssen sie wichtige Daten in verschiedenen Systemen einreichen – darunter Bestandszahlen, Antibiotikaeinsatz und Biosicherheitskontrollen. Die Fristen gelten für alle Betriebe, selbst für solche, die am Stichtag keine Schweine halten.

Die jährliche Meldeperiode begann am 1. Januar. Bis zum 15. Januar müssen Landwirte ihren Schweinebestand über das HI-Tier-System melden, wobei die am Neujahrstag erfassten Zahlen zugrunde gelegt werden. Auch Betriebe ohne Schweine müssen eine Nullmeldung abgeben, um weiterhin förderberechtigt zu bleiben.

Zusätzlich sind Teilnehmer am Initiative Tierwohl (ITW)-Programm verpflichtet, eine jährliche Bewertung von Stallklima und Trinkwasserqualität durchzuführen. Diese Überprüfung stellt sicher, dass technische Anlagen und Wasserversorgung den geforderten Standards entsprechen. Zwischen dem 1. und 14. Januar müssen Landwirte zudem ihren Antibiotikaeinsatz in der Antibiotika-Datenbank (TAM) melden. Die Meldepflicht gilt ab 250 Tieren für Mastferkel und Mastschweine bzw. ab 85 Tieren für Zucht- und Sauen mit Ferkeln. Selbst wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden, ist eine Nullmeldung erforderlich. Für den Tierseuchenfonds haben alle Bundesländer ihre Fristen vereinheitlicht – die Meldungen müssen bis zum 15. Januar erfolgen. Anders als in den Vorjahren gibt es keine regionalen Unterschiede mehr.

Ab dem 1. Januar gelten verschärfte Biosicherheitsvorgaben im QS-System. Landwirte müssen nun eine individuelle Risikobewertung vornehmen, unterstützt durch ein digitales "Risiko-Ampel"-Tool. Damit lassen sich betriebliche Biosicherheitsmaßnahmen besser einschätzen und optimieren. Zudem müssen sie bis Mitte Januar ihre Produktionsart sowie die Bestandszahlen für die zweite Jahreshälfte 2025 an die TAM melden.

Die ersten Januarwochen bringen für Schweinehalter eine Reihe strenger Meldepflichten mit sich. Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend, um weiterhin Fördergelder und Programmvorteile zu erhalten. Landwirte werden geraten, ihre Meldungen frühzeitig abzugeben, um Strafen oder den Verlust von Unterstützungszahlungen zu vermeiden.