Rumäne entgeht Haftstrafe durch freiwillige Zahlung bei Bundespolizei in Gelsenkirchen
Lina KochRumäne entgeht Haftstrafe durch freiwillige Zahlung bei Bundespolizei in Gelsenkirchen
Ein 27-jähriger Rumäne stellte sich bei einer Bundespolizeidienststelle in Gelsenkirchen, nachdem er von einem gegen ihn vorliegenden Haftbefehl erfahren hatte. Der Fall betraf eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein, die zu einer Geldstrafe und der Drohung einer Haftstrafe führte, falls die Zahlung ausblieb.
Der Vorfall begann am 19. Dezember 2023, als Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf den Mann aufmerksam wurden. Dieser hatte sich freiwillig an die Beamten gewandt und sie über den von der Staatsanwaltschaft Essen ausgestellten Haftbefehl informiert.
Im Februar 2024 verurteilte das Amtsgericht Gelsenkirchen den Mann in Abwesenheit wegen vorsätzlichen Fahrens ohne gültigen Führerschein. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro. Um eine 15-tägige Haftstrafe zu vermeiden, musste er den vollen Betrag zuzüglich Verfahrenskosten begleichen.
Nach der Überprüfung seiner Identität anhand eines rumänischen Ausweisdokuments nahmen die Behörden seine Zahlung von 900 Euro entgegen. Sobald die Strafe beglichen war, wurde er noch am selben Tag aus der Haft entlassen.
Durch die umgehende Begleichung der Strafe konnte der Mann eine Inhaftierung abwenden. Der Fall wurde dank seiner Kooperation mit der Polizei zügig geklärt. Der Haftbefehl wurde nach der Zahlung aufgehoben.






