Rechtsstreit um psychogene Erblindung: Frau kämpft um Anerkennung ihrer Behinderung

Luisa Klein
Luisa Klein
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Ein Schwarz-Weiß-Zeichnung eines Mannes im Anzug mit zurückgekämmtem Haar und Brille, der konzentriert in die Ferne blickt, mit der Schrift "Ludwig Freud" in Fettschrift unten.Luisa Klein

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Rechtsstreit um psychogene Erblindung: Frau kämpft um Anerkennung ihrer Behinderung

Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt klagt gegen einen Bescheid, der ihr finanzielle Unterstützung für eine psychogene Erblindung verweigert hat. Die Erkrankung, die zu Sehverlust ohne körperliche Schäden an den Augen führt, hat sie in einen Rechtsstreit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) verwickelt. Ihr Fall wird nun am 27. Februar 2023 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) verhandelt.

Die Klägerin hatte erstmals 2018 einen Antrag auf Hilfe nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) gestellt. Der LWL lehnte ihren Antrag ab mit der Begründung, psychogene Erblindung erfülle nicht die gesetzliche Definition von Blindheit. Sie zog vor das Verwaltungsgericht Münster, das einen Gutachter der Universität Tübingen mit der Begutachtung ihres Zustands beauftragte.

Das Gutachten, das sich aufgrund der Pandemie bis 2022 verzögerte, ergab Widersprüche zwischen ihren Schilderungen und den medizinischen Tests. Während sie vollständige Erblindung behauptete, zeigten Untersuchungen eine fast normale Sehkraft auf dem rechten und eine sehr gute Sehfähigkeit auf dem linken Auge. Das Gericht erster Instanz wies ihre Klage ab und stellte infrage, ob ihre Beeinträchtigung tatsächlich bestehe, übertrieben dargestellt oder vorgetäuscht werde.

Psychogene Erblindung, auch als funktionelle neurologische Störung bekannt, tritt häufig nach schweren Traumata auf, ohne dass körperliche Schäden an Augen oder Nerven nachweisbar sind. In Ländern wie Großbritannien, Frankreich und Deutschland wird sie gemäß medizinischen Leitlinien wie dem DSM-5 oder der ICD-11 als Behinderung anerkannt. So gewährt etwa das britische Ministerium für Arbeit und Renten Leistungen bei funktionellen Beeinträchtigungen – selbst ohne organische Ursachen.

Der 12. Senat des OVG wird den Fall am 27. Februar 2023 nach mündlicher Verhandlung prüfen. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Klägerin Anspruch auf Unterstützung nach deutschem Recht hat. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es einen Präzedenzfall für die Behandlung psychogener Erblindung in künftigen Leistungsanträgen schaffen. Das Ergebnis könnte zudem Einfluss darauf haben, wie ähnliche Fälle in ganz Europa bewertet werden.