NRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – warum das wichtig ist
Luisa KleinNRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – warum das wichtig ist
Nordrhein-Westfalen drängt auf Lockerung der Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen
Das Land setzt sich für Änderungen der bundesweiten Vorschriften für schwimmende Photovoltaik ein. Ziel ist mehr Flexibilität beim Bau solcher Anlagen auf Seen und Stauseen. Behördenvertreter kritisieren, dass die aktuellen Auflagen zu starr seien und den Ausbau erneuerbarer Energien unnötig behinderten – ohne dass damit klare ökologische Vorteile verbunden wären.
Nach dem geltenden Wasserhaushaltsgesetz unterliegen schwimmende Solarprojekte strengen Beschränkungen: Maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche dürfen überbaut werden, zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer einzuhalten. Diese Regelungen, so das Land, schufen unnötige Hürden, ohne immer den Schutz der Gewässerökosysteme zu gewährleisten.
Erstmals hatte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen im Januar Bedenken geäußert. Der Verband reichte dem Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) Vorschläge ein, die eine Lockerung der Auflagen forderten. Nun bringt das Land den Antrag offiziell in den Bundesrat ein – mit dem Ziel, Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes zu ändern.
Mona Neubaur (Grüne), Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz und Energie, betonte die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes: Der Ausbau der Erneuerbaren müsse sowohl wirtschaftlich machbar als auch ökologisch verträglich sein. Krischer hingegen sieht besonders im Niederrhein-Gebiet großes Potenzial, wo großflächige schwimmende Solaranlagen ideal eingesetzt werden könnten.
Nordrhein-Westfalen beherbergt bereits sechs betriebsbereite schwimmende PV-Anlagen. Die größte, mit einer Leistung von 5,6 Megawatt, liegt auf einem Baggersee in Bislich. Der neue Vorstoß schlägt vor, die Überbauungsgrenzen anzupassen und Ausnahmen in Abhängigkeit von den lokalen Gewässerbedingungen zuzulassen.
Sollten die Änderungen beschlossen werden, würde dies den Bau größerer schwimmender Solarparks in ganz Deutschland erleichtern. Das Land will pauschale Beschränkungen abbauen, ohne dabei Umweltbelange aus den Augen zu verlieren. Das Ergebnis könnte bundesweit Maßstäbe für die Nutzung erneuerbarer Energien auf Gewässern setzen.






