Neue Pflicht: Lichtbildausweis bei Abo-Tickets – sonst droht eine Geldbuße von 60 Euro
Neue Pflicht: Lichtbildausweis bei Abo-Tickets – sonst droht eine Geldbuße von 60 Euro
Fahrgäste mit Abo-Tickets – darunter auch das stadtwerke münster – müssen ab sofort bei Fahrten einen gültigen Lichtbildausweis mitführen. Die Regelung gilt für alle Altersgruppen, wobei Kontrollpersonen bei jüngeren Schülern möglicherweise Milde walten lassen. Die stadtwerke Solingen erinnern Reisende daran, die Vorschriften einzuhalten, um bußgeldkatalog und Stress zu vermeiden.
Nach den aktualisierten Beförderungsbedingungen droht allen, die bei einer Ticketkontrolle keinen ordnungsgemäßen Ausweis vorlegen können, ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Kinder unter zehn Jahren erhalten bei einem ersten Verstoß eine Verwarnung, doch bei Wiederholungstaten können geldbuße fällig werden. Die Zahl der jüngeren Schüler, die mehrmals ohne Ausweis angetroffen wurden, steigt – was sowohl für die Kinder als auch für ihre Eltern zu Belastungen führt.
Fahrgäste, die einen Verstoßbescheid erhalten, haben zwei Wochen Zeit, die geforderten Unterlagen nachzureichen. Geschieht dies nicht, wird eine Strafe von 60 Euro fällig. Um solche Probleme zu vermeiden, rät Oliver Suhre, Leiter Vertriebsmanagement Verkehr, Eltern, ein Foto des Kinderausweises auf dem Smartphone zu speichern, falls ihr Kind allein unterwegs ist.
Wer keinen offiziellen Personalausweis besitzt, kann stattdessen einen gültigen Schülerausweis oder eine Krankenversicherungskarte mit Lichtbild vorlegen. Die stadtwerke Solingen betonen, dass die Regeln für alle gelten, Kontrollpersonen bei jüngeren Fahrgästen jedoch Ermessensspielräume nutzen können.
Ziel der neuen Bestimmung ist es, Ticketkontrollen reibungsloser zu gestalten und Streitigkeiten zu reduzieren. Fahrgäste sollten sich daher vorab vorbereiten, um bußgeldkatalog 2025 oder Zusatzkosten zu vermeiden. Die stadtwerke Solingen appellieren weiterhin an alle, die Vorschriften einzuhalten, um unnötige Komplikationen während der Fahrt zu verhindern.
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