Lieferkettengesetz: Warum Deutschlands Reformpläne die Arbeitnehmer in Europa gefährden
Lieferkettengesetz: Warum Deutschlands Reformpläne die Arbeitnehmer in Europa gefährden
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor möglichen Reformen, die seinen Geltungsbereich deutlich einschränken könnten. Das Gesetz, das Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten schützen soll, könnte bald an die weniger strengen EU-Vorgaben angepasst werden. Kritiker warnen, dass dies die Durchsetzung schwächen und Beschäftigte noch anfälliger für Ausbeutung machen könnte.
Aktuell betrifft das LkSG über 5.000 Unternehmen in Deutschland mit 1.000 oder mehr Mitarbeitenden. Es verpflichtet Firmen, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverstöße und Umweltbelastungen zu überprüfen. Wirtschaftverbände drängen jedoch darauf, das Gesetz auszusetzen oder an die EU-Lieferkettenrichtlinie anzupassen – was 95 Prozent der derzeit erfassten Unternehmen von der Regelung ausnehmen würde.
Die überarbeitete EU-Richtlinie, die im Dezember 2025 verabschiedet wurde, erhöht die Schwellenwerte auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Zudem verzögert sich ihre Umsetzung bis Juli 2028. Sollte Deutschland diese Änderungen übernehmen, würde das LkSG seine Sanktionen verlieren und einen Großteil seiner präventiven Wirkung in Europa einbüßen.
Gewerkschaften und Arbeitsrechtsaktivisten warnen, dass eine Abschwächung des Gesetzes Beschäftigte gefährden würde. Anna Weirich, Koordinatorin von Faire Mobilität, verweist auf anhaltende Missstände – etwa osteuropäische Lkw-Fahrer, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Sie argumentiert, dass weniger Kontrollen solche Verstöße ungestraft lassen würden.
Kleinere Unternehmen hatten mit den bürokratischen Anforderungen des LkSG zu kämpfen. Doch eine Lockerung der Regeln könnte nun jene benachteiligen, die bereits in die Einhaltung investiert haben, und würde ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Unternehmensregister schaffen.
Die geplanten Reformen sollen Deutschland an die weniger strengen EU-Standards angleichen. Diese Anpassung könnte die Zahl der betroffenen Unternehmen verringern und Strafen bei Nichteinhaltung abschaffen. Ohne wirksame Kontrollen droht das Gesetz jedoch, seine Fähigkeit zu verlieren, Arbeitsrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu verhindern.
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