Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Passagiere bedeutet
Johanna KrügerGericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Passagiere bedeutet
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für ungültig erklärt und sie als ungerecht gegenüber Passagieren eingestuft. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft künftig nicht mehr nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos zulassen darf. Stattdessen müssen Reisende ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen standardgroßen Kabinenkoffer ohne zusätzliche Gebühren mitnehmen dürfen.
Die Klage war vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht worden, der argumentierte, Airlines würden vage Formulierungen ausnutzen, um unnötige Gebühren zu erheben. Das Urteil könnte Präzedenzfall für ähnliche, noch anhängige Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air sein.
In der Begründung hieß es, Handgepäck sei ein grundlegender Bestandteil des Flugreises. Das Gericht urteilte, dass Fluggesellschaften keine Zusatzgebühren verlangen dürfen, sofern die Gepäckstücke angemessene Größen- und Gewichtsgrenzen einhalten. Vuelings bisherige Regelung erlaubte nur ein kleines Gepäckstück (20 x 30 x 40 cm) kostenfrei, während für größere Stücke Gebühren fällig wurden.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, begrüßte das Urteil, forderte jedoch klarere EU-weite Vorschriften. Sie kritisierte, dass Airlines kostenloses Handgepäck auf winzige Taschen beschränkten und Passagiere so zur Zahlung von Zusatzgebühren für standardmäßiges Gepäck zwängen. Popp verlangte, dass Ticketpreise ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen Standard-Kabinenkoffer (mindestens 115 cm im Gesamtmaß, bis zu 10 kg) einschließen sollten.
Die Europäische Kommission hatte 2025 Änderungen der Fluggastrechte vorgeschlagen, wonach ein kostenloses Handgepäckstück (bis zu 8 kg) gestattet sein soll. Der Verkehrsausschuss (TRAN) des Europäischen Parlaments diskutierte zwar Ende 2025 die strengeren Forderungen des vzbv, nahm jedoch keine offizielle Position ein. Stand März 2026 hat der Europäische Rat noch keine Haltung bezogen, sodass die Verhandlungen weiter andauern.
Das Urteil gegen Vueling markiert einen Wandel darin, wie Airlines Gebühren für Handgepäck erheben dürfen. Ähnliche Verfahren gegen andere Fluggesellschaften sind noch nicht abgeschlossen, sodass weitere gerichtliche Entscheidungen folgen könnten. Vorerst können Passagiere bei Vueling mit klareren Regelungen für kostenloses Handgepäck rechnen.






