Gericht kippt Edeka-Zahlungsfristen: BLE-Sieg wird zum Pyrrhussieg für Milchbauern
Lina KochGericht kippt Edeka-Zahlungsfristen: BLE-Sieg wird zum Pyrrhussieg für Milchbauern
Ein deutsches Gericht hat das Verbot der verlängerten Zahlungsfristen von Edeka für Milchprodukte aufgehoben. Das Urteil ist bereits das zweite Mal, dass eine Entscheidung des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf Grundlage des Lieferkettengesetzes kassiert wurde. Einzelhändler und Juristen stellen nun die Durchsetzungspraxis der Behörde infrage.
Der Streit begann, als das BLE im Oktober 2024 ein Verbot gegen Edeka verhängte. Die Behörde warf der Supermarktkette vor, gegen das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) verstoßen zu haben, indem sie mit Arla Foods Zahlungsfristen von über 49 Tagen für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte vereinbart hatte. Die Vereinbarungen betrafen Lieferungen in den Jahren 2021, 2022 und 2024.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, das BLE habe den Umsatz von Edeka falsch berechnet. Dieser Fehler führte zu einer Überschätzung des Konzernumsatzes, was wiederum zu einer fehlerhaften Anwendung der 30-Tage-Zahlungsfrist führte. Nach dem AgrarOLkG richten sich die Zahlungsfristen nach der wirtschaftlichen Größe von Händler und Lieferant, gemessen am Jahresumsatz.
Mit diesem Urteil wurden nun zwei von fünf BLE-Entscheidungen auf Basis des Lieferkettengesetzes von Gerichten aufgehoben. Die Behörde könnte zwar noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen, das Urteil selbst ist jedoch nicht anfechtbar. Unterdessen hat der Handelsverband Deutschland (HDE) die Durchsetzungspraxis des BLE kritisiert und mehr Zurückhaltung bei der Auslegung des Gesetzes gefordert.
Die Gerichtsentscheidung ermöglicht es Edeka, für bestimmte Milchprodukte weiterhin Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu nutzen. Gleichzeitig wirft sie grundsätzliche Fragen auf, wie das BLE das AgrarOLkG anwendet. Der Einzelhandel wird nun genau beobachten, ob es weitere rechtliche Herausforderungen gegen die Durchsetzungsmaßnahmen der Behörde gibt.






