Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Überzahlungen
Johanna KrügerDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Überzahlungen
Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Strafe von über 11.000 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang weiterhin Zuschläge für Schulleitungsaufgaben erhalten hatte. Die Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 31.300 Euro erfolgten, obwohl sie die Funktion der kommissarischen Schulleiterin nicht mehr ausübte. Ein Gericht entschied, dass die Gelder zu Unrecht bezogen wurden, und ordnete deren Einziehung an.
Die Pädagogin, die zeitweise als kommissarische Schulleiterin tätig gewesen war, hatte monatlich 504 Euro erhalten – auch lange, nachdem sie das Amt abgegeben hatte. Im Laufe der Zeit summierten sich die Zahlungen auf etwa 31.300 Euro. Die Behörden stellten später fest, dass sie als Beamtin rechtlich verpflichtet gewesen wäre, den Fehler zu melden.
Das Düsseldorfer Amtsgericht sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig. Ermittlungen ergaben, dass sie es versäumt hatte, die zuständigen Stellen über die Überzahlungen zu informieren. Daraufhin verhängte das Gericht eine Geldstrafe von mehr als 11.000 Euro und verfügte die Rückerstattung der zu Unrecht erhaltenen Mittel.
In den vergangenen Jahren sind in Deutschland ähnliche Fälle aufgetreten. Berichte des Bundesrechnungshofs sowie der Landesrechnungshöfe in Nordrhein-Westfalen und Bayern (2022–2024) zeigen, dass ehemalige Schulleiter oder kommissarische Leitungen oft noch zwei bis drei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt die entsprechenden Zuschläge erhielten. Rechtliche Schritte folgten in der Regel, sobald die Unstimmigkeiten erkannt wurden.
Das Urteil unterstreicht die gesetzliche Pflicht von Beamten, Zahlungsfehler unverzüglich zu korrigieren. Die Lehrerin muss nun den vollen Betrag zurückzahlen sowie die vom Gericht verhängte Strafe begleichen. Solche Fälle haben in mehreren Bundesländern zu einer strengeren Kontrolle der Zuschläge für Schulleitungen geführt.






