09 May 2026, 18:20

Cannabisgesetz 2024: Was sich in Deutschland seit April für Konsumenten ändert

Plakat mit Text, der "Staaten verschwendeten $3,613,969,972 durch die Durchsetzung von Marihuanagesetzen" und ein Bild eines Müllcontainers zeigt, der mit Geldscheinen überquillt.

Cannabisgesetz 2024: Was sich in Deutschland seit April für Konsumenten ändert

Deutschlands Cannabisgesetz (CanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten und markiert damit einen historischen Wandel in der Drogenpolitik. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis unter strengen Auflagen. Zu den zentralen Neuerungen gehören Begrenzungen für den privaten Anbau sowie eine kontrollierte Abgabe über gemeinnützige Vereine.

Der Bundestag hatte das Cannabisgesetz am 23. Februar 2024 verabschiedet und eine schrittweise Einführung beschlossen. In der ersten Phase ab April 2024 wurden der private Konsum und der Eigenanbau legalisiert. Erwachsene dürfen seitdem bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause anbauen und bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit bzw. 50 Gramm im privaten Raum mit sich führen.

Ab dem 1. Juli 2024 ist auch der gemeinschaftliche Anbau in registrierten Vereinen erlaubt. Diese Zusammenschlüsse, die maximal 500 Mitglieder zählen dürfen, müssen strenge Sicherheitsauflagen erfüllen und Präventionsbeauftragte benennen. Mitglieder ab 21 Jahren können monatlich bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erhalten.

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Für den Konsum gelten klare Regeln: Der Genuss von Cannabis ist in der Nähe von Minderjährigen sowie in ausgewiesenen Schutzzonen verboten. Für Autofahrer gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut. Bis Anfang März 2025 waren von 593 Anträgen auf Anbauerlaubnisse bundesweit erst 133 genehmigt worden.

Das Gesetz schafft ein reguliertes System für den Zugang zu Cannabis, ohne dabei den Schutz der öffentlichen Sicherheit zu vernachlässigen. Die zugelassenen Vereine bieten nun eine legale Bezugsquelle, auch wenn die Bearbeitung der Anträge weiterhin zögerlich verläuft. Die Behörden überwachen weiterhin die Einhaltung der Vorschriften zu Besitz, Anbau und Konsum.

Quelle