11 March 2026, 18:17

BGH-Urteil besiegelt Niederlage der Deutschen Bank im Postbank-Streit

Ein altes deutsches Wertpapier, ausgestellt von der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt, Deutschland, auf Papier gedruckt.

BGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH-Urteil besiegelt Niederlage der Deutschen Bank im Postbank-Streit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Im Mittelpunkt des Konflikts stand die Entschädigung für ein Übernahmeangebot aus dem Jahr 2010, das Anleger als zu niedrig bewerteten. Dreizehn Aktionäre hatten argumentiert, ihnen stehe aufgrund des früheren Aktienkurses der Bank eine höhere Summe zu.

Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die Deutsche Bank die Postbank 2010 übernommen hatte. Die Aktionäre erhielten 25 Euro pro Aktie, hielten dies jedoch für ungerecht – mit Verweis auf einen Kurs von 57,25 Euro im Jahr 2008. Gerichtsunterlagen zeigten später, dass die Deutsche Bank bereits 2008 die Kontrolle über die Postbank erlangt hatte, was damals eigentlich ein Übernahmeangebot hätte auslösen müssen.

Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem zweiten Verfahren zugunsten der Aktionäre. Die Deutsche Bank legte Berufung ein, doch der BGH wies diese zurück. Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigte, dass es keine rechtliche Grundlage für eine weitere Anfechtung gebe, und machte die Entscheidung damit endgültig.

Mit dem Urteil des BGH ist der jahrelange Streit um die Entschädigung nun abgeschlossen. Die Richter bestätigten das vorherige Kölner Urteil und setzten damit die Forderungen der Aktionäre durch.

Die Entscheidung des BGH bedeutet, dass die Deutsche Bank die Entschädigungsregelung nicht mehr anfechten kann. Die ehemaligen Postbank-Aktionäre erhalten nun die Differenz zwischen den 25 Euro, die ihnen 2010 angeboten wurden, und dem Aktienkurs von 57,25 Euro aus dem Jahr 2008. Der Fall ist damit rechtlich abgeschlossen.

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