Apotheker klagen gegen hohe Kammerbeiträge – 44.000 Euro im Streit
Achtzehn Apothekeninhaber in Westfalen-Lippe haben gegen ihre örtliche Apothekerkammer Klage eingereicht – der Streit dreht sich um zu hohe Beitragsgebühren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die finanziellen Rücklagen der Kammer übermäßig hoch sind; derzeit geht es um eine Summe von insgesamt 44.000 Euro. Ein jüngstes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf könnte nun richtungsweisend für ähnliche Fälle sein.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschied, dass die Apothekerkammer Westfalen-Lippe unverhältnismäßig hohe Rücklagen gebildet habe. Die Richter stützten sich dabei auf Rechtsgrundsätze, die zuvor bereits auf Industrie- und Handelskammern angewendet worden waren. Das Urteil bestärkt die Kläger in ihrer Forderung nach niedrigeren Beiträgen.
Sollten alle 18 Apotheker ihre Klage auf die Gebühren für das dritte Quartal ausweiten, könnte die strittige Summe auf 66.000 Euro ansteigen. Der Fall folgt auf eine ähnliche Klage im benachbarten Regierungsbezirk Nordrhein, wo ein Gericht zunächst den Apothekern recht gab, später jedoch eine Berufung zurückwies.
Sowohl die Apothekerkammer Westfalen-Lippe als auch die nordrheinische Kammer kritisieren die gerichtliche Begründung als fehlerhaft. Die Nordrheinische Apothekerkammer strebt nun eine Aufhebung des früheren Urteils an. Juristische Beobachter weisen darauf hin, dass eine erfolgreiche Revision andere Gerichte dazu veranlassen könnte, die Haushaltsentscheidungen weiterer Kammern genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die Ergebnisse dieser Prozesse könnten bundesweit Auswirkungen darauf haben, wie die Kammern ihre Finanzen verwalten. Ein Urteil zuungunsten der Kammern könnte sie zwingen, ihre Rücklagen zu verringern oder die Beitragsstrukturen anzupassen. Derzeit beläuft sich die strittige Summe auf 44.000 Euro – weitere Forderungen sind jedoch nicht ausgeschlossen.






