Zoll vernichtet nicht konformen Mini-Bagger aus China wegen Sicherheitsmängeln
Julian LangZoll vernichtet nicht konformen Mini-Bagger aus China wegen Sicherheitsmängeln
Ein im Juni vergangenen Jahres von einem chinesischen Händler bestellter Mini-Bagger wurde vom Zoll in Düren beschlagnahmt. Da die Maschine die EU-Sicherheitsstandards nicht erfüllte, wurde sie unter amtlicher Aufsicht vernichtet. Der Käufer, ein Heimwerker-Enthusiast, muss nun finanzielle Verluste in Höhe mehrerer tausend Euro verkraften.
Der Bagger war bei einer Routinekontrolle am Dürener Zoll aufgefallen. Die Prüfer stellten fest, dass wichtige Unterlagen fehlten – darunter eine deutsche Bedienungsanleitung sowie eine Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Zudem waren die Identifikationsdaten der Maschine unvollständig, was erhebliche Sicherheitsbedenken aufwarf.
Die Bezirksregierung Köln bestätigte später die Feststellungen der Zollbeamten. Ohne korrekte Kennzeichnung oder die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung wurde der Bagger als nicht verkehrssicher eingestuft. Die Behörden entschieden, ihn auf einem örtlichen Recyclinghof zu zerstören, um zu verhindern, dass er in den Handel gelangt.
Der Zoll arbeitet regelmäßig mit Marktüberwachungsbehörden zusammen, um eine breite Palette importierter Waren zu kontrollieren. Ziel dieser Prüfungen ist es, unsichere oder nicht konforme Produkte vom EU-Markt fernzuhalten.
Die Vernichtung des Baggers unterstreicht die strenge Durchsetzung der EU-Produktsicherheitsvorschriften. Der Käufer, der die Maschine für den privaten Gebrauch bestellt hatte, steht nun vor einem vierstelligen Schaden. Zollkontrollen bleiben ein zentrales Instrument, um Verbraucher vor potenziell gefährlichen Importen zu schützen.






