Zoll stoppt historischen Weasel-Transporter auf der A2 wegen Steuerhinterziehung
Julian LangZoll stoppt historischen Weasel-Transporter auf der A2 wegen Steuerhinterziehung
Zollbeamte auf der Autobahn A2 haben einen auf Norwegen zugelassenen Transporter mit einer ungewöhnlichen Ladung angehalten. Das Fahrzeug, ein kettengetriebenes Weasel-Modell aus dem Zweiten Weltkrieg, wurde ohne die erforderlichen Einfuhrundlagen von Norwegen nach Frankreich transportiert. Die Behörden haben nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.
Der Vorfall ereignete sich, als Mitarbeiter des Hauptzollamts Bielefeld einen kleinen Transporter mit Anhänger kontrollierten. Darin befand sich ein M29C Weasel – ein ungepanzertes amphibisches Kettenfahrzeug, das ursprünglich von den USA während des Zweiten Weltkriegs gebaut wurde. Der 38-jährige Fahrer gab an, das Fahrzeug von Norwegen nach Frankreich zu überführen, um es dort zu verkaufen.
Obwohl der Mann über eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden verfügte, fehlten ihm die notwendigen Zollpapiere für die Einfuhr in die EU. Nach EU-Recht können Waren aus Nicht-EU-Ländern nur bis zu einem Wert von 300 Euro zollfrei eingeführt werden – deutlich weniger als der geschätzte Wert des Weasels von 12.500 Norwegischen Kronen (etwa 1.100 Euro). Zum Vergleich: Flug- oder Seereisende dürfen Waren im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei einführen, während Minderjährige unter 15 Jahren ein Freikontingent von 175 Euro haben.
Da der Fahrer diese Grenzen überschritten hatte, wäre er verpflichtet gewesen, Einfuhrabgaben zu entrichten und das Fahrzeug bei der Einreise zu deklarieren. Stattdessen hinterlegte er 700 Euro als Sicherheit für die erwarteten Abgaben und eine mögliche Strafe, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte.
Das Hauptzollamt Bielefeld hat in dem Fall ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für Rückfragen steht die Behörde unter der Telefonnummer (0521) 3047-1095 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.
Der Fahrer setzte seine Fahrt nach Hinterlegung der Kaution fort, doch die Ermittlungen laufen weiterhin. Sollte er der Steuerhinterziehung für schuldig befunden werden, drohen ihm zusätzliche Sanktionen. Der Fall unterstreicht die strengen Zollvorschriften, die für die Einfuhr hochwertiger Waren aus Ländern außerhalb der EU gelten.






