09 June 2026, 00:20

Wuppertaler Polizei verschärft Regeln für Waffenscheine und Bürgeranfragen

Informationen zum Waffengesetz

Wuppertaler Polizei verschärft Regeln für Waffenscheine und Bürgeranfragen

Wuppertaler Polizeibehörde passt Verfahren für Waffenbesitz und Anfragen an

Das Waffenreferat der Wuppertaler Polizei hat seine Abläufe für die Bearbeitung von Waffenscheinen und Bürgeranfragen überarbeitet. Bürger müssen nun strengere Terminregelungen beachten und haben nur eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit. Die Änderungen gehen einher mit neuen rechtlichen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Ab sofort ist das Waffenreferat der Polizeipräsidiums Wuppertal telefonisch nur noch dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 12 bis 15 Uhr erreichbar. Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter möglich.

Das Oberverwaltungsgericht NRW präzisierte mit einem Beschluss vom 30. August 2023 die Lagerungsvorschriften. Demnach müssen gemäß § 36 Abs. 1 des Waffengesetzes (WaffG) Schlüssel für Waffen- oder Munitionsbehälter so aufbewahrt werden, dass ein unbefugter Zugriff ausgeschlossen ist. Die Entscheidung unterstreicht bestehende Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch.

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Anträge, Unterlagen und Nachweise können beim Polizeipräsidium Wuppertal, ZA 1.2 – Waffenrecht, 42285 Wuppertal, eingereicht werden. Die Kreispolizeibehörde stellt zudem auf ihrer Website Download-Formulare bereit. Allgemeine Informationen zum Waffenrecht finden sich auf dem Polizeiportal NRW, während ein eigens eingerichteter FAQ-Bereich häufige Fragen beantwortet.

Ein neues Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) erläutert die Meldepflichten bei privaten Waffenkäufen und -verkäufen. Unter dem Titel „Anzeige- und Meldepflichten im NWR – Private Waffenkäufe und -verkäufe“ steht es ab sofort zum Download bereit.

Die angepassten Verfahren spiegeln die fortlaufenden Bemühungen wider, die Waffenregulierung in NRW konsequent umzusetzen. Bürger, die einen Waffenschein beantragen oder Informationen benötigen, müssen sich an das neue Terminsystem und die Lagerungsvorgaben halten. Die Kreispolizeibehörde überwacht weiterhin die Einhaltung der Bestimmungen und bietet notwendige Ressourcen online an.

Quelle