Rheinland-Pfalz erlaubt erstmals Ascheverstreuung in Flüssen – NRW bleibt streng

Johanna Krüger
Johanna Krüger
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Eine detaillierte Karte des Rheins in Deutschland, die seinen gewundenen Verlauf durch die Region zeigt, mit beschrifteten Sehenswürdigkeiten und Punkten von Interesse, begleitet von Text und einem Bild einer Säule.Johanna Krüger

Keine Flussbestattungen in NRW - Gesetz wird nicht geändert - Rheinland-Pfalz erlaubt erstmals Ascheverstreuung in Flüssen – NRW bleibt streng

Rheinland-Pfalz erlaubt als erstes Bundesland die Ascheverstreuung in Flüssen

Rheinland-Pfalz ist das erste bundesland deutschlands, das die Verstreuung von Urnenasche in Flüssen gestattet. Vier große Wasserläufe stehen nun für diese alternative Bestattungsform zur Verfügung. Das benachbarte Nordrhein-Westfalen hält dagegen an strengen Regeln fest: Hier müssen die Ascheverbleibsel auf Friedhöfen beigesetzt oder in versiegelten Behältern auf See bestattet werden.

In Rheinland-Pfalz ermöglicht das aktualisierte Bestattungsgesetz Angehörigen nun, die Asche Verstorbener an ausgewiesenen Flussabschnitten zu verstreuen. Damit löst sich das bundesland von der traditionellen Friedhofsbestattung und bietet eine neue Möglichkeit für Trauerrituale.

Nordrhein-Westfalen zeigt hingegen keine Anzeichen, ähnliche Lockerungen einzuführen. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bestätigte, dass die Bestattungsvorschriften des bundeslands unverändert bleiben. Die geltenden Regelungen schreiben vor, dass Urnenasche ausschließlich auf Friedhöfen beigesetzt oder in versiegelten Behältern auf See bestattet werden darf. Bestatter in der Region fordern stattdessen die Kommunen auf, Friedhöfe zu modernisieren. Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, plädierte für zeitgemäßere Grabgestaltungen, um sich an veränderte Wünsche anzupassen und Menschen davon abzuhalten, nach Bestattungsalternativen außerhalb offizieller Stätten zu suchen. Zuständig für Änderungen im Bestattungsrecht ist der Landtag. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und die Landesregierung halten weiterhin an den bestehenden Vorschriften fest – darunter auch die Pflicht zu einer zweiten Leichenschau.

Während Rheinland-Pfalz mit der Freigabe von Flussbestattungen neue Wege geht, setzt Nordrhein-Westfalen auf strengere Regelungen. Bestattungsunternehmer im bevölkersreichsten bundesland drängen stattdessen auf eine Anpassung der Friedhöfe an moderne Trauerkulturen. Vorerst bleiben die beiden bundesländer uneins darüber, wo und wie die Asche Verstorbener ihre letzte Ruhe finden darf.