27 April 2026, 00:25

Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen illegaler Pyrotechnik-Einfuhr

Gruppe von Polizeibeamten vor einem großen Gebäude mit architektonischen Details, Fahrzeugen auf der Straße, einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite, Bäumen, Verkehrsampeln, Fahnenmasten und einem klaren blauen Himmel.

Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen illegaler Pyrotechnik-Einfuhr

Ein 32-jähriger Niederländer ist auf der Autobahn A3 festgenommen worden, nachdem die Polizei einen offenen Haftbefehl gegen ihn entdeckte. Die Kontrolle erfolgte am 20. August 2025 am Rasthof Knauheide, wo Bundesbeamte den Fahrer bei einer Routineüberprüfung identifizierten. Er war zuvor über den ehemaligen Grenzübergang Elten in einem auf die Niederlande zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland eingereist.

Die Festnahme geht auf einen Vorfall im Dezember 2022 in Waldsassen zurück. Damals hatte der Mann versucht, ohne die erforderliche Sprengstoffgenehmigung Pyrotechnik nach Deutschland zu bringen. Im April des folgenden Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen Verstößen gegen das deutsche Sprengstoffgesetz. Als Strafe erhielt er eine Geldbuße von 3.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen.

Die Staatsanwaltschaft Weiden erließ später einen Haftbefehl gegen den Niederländer. Bei der Kontrolle auf der A3 legte er zwar einen gültigen niederländischen Personalausweis vor, doch die Beamten bestätigten den aktiven Haftbefehl. Sie brachten ihn zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiinspektion nach Kleve.

Am Morgen nach seiner Festnahme wurde der Mann dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt. Die Verhandlung diente der Vollstreckung des noch offenen Haftbefehls aus der Oberpfalz.

Dem niederländischen Fahrer drohen nun die Konsequenzen aus seiner Verurteilung von 2022. Die Behörden werden entscheiden, ob er die 120-tägige Haftstrafe antreten oder die Geldbuße von 3.000 Euro zahlen muss. Der Fall unterstreicht die anhaltend strengen Kontrollen der deutschen Sprengstoffvorschriften an den Grenzübergängen.

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