Niederkrüchten beantragt Tempo-30-Zone auf der L 372 – Entscheidung steht noch aus

Johanna Krüger
Johanna Krüger
2 Min.
Ein alter Papierplan von Nieder-Jeutz, Deutschland, der Straßen, Gebäude und andere Merkmale mit Textanmerkungen zeigt.Johanna Krüger

Niederkrüchten beantragt Tempo-30-Zone auf der L 372 – Entscheidung steht noch aus

Die Gemeinde Niederkrüchten hat offiziell die Einführung einer neuen Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem stark frequentierten Abschnitt der Hauptstraße beantragt. Betroffen ist ein 300 Meter langer Bereich zwischen der Heinrichsstraße und der Adam-Houx-Straße, wo Anwohner seit Langem für eine Verlangsamung des Verkehrs plädieren. Nun wartet die Verwaltung auf eine Entscheidung des Kreises Viersen und von Straßen.NRW.

Der Antrag folgt Forderungen lokaler Bürger, das Tempolimit auf 30 km/h zu senken. Anders als in vielen Fällen ist für diese Änderung kein Nachweis einer akuten Gefahrenlage erforderlich, da auf der Straße bereits ein Fußgängerüberweg existiert.

Die Hauptstraße ist als Landesstraße (L 372) klassifiziert und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW. Die Gemeinde stützt ihren Vorschlag auf Lärmbelastungsdaten und akustische Gutachten, um die Reduzierung zu begründen. Wann die neue Regelung in Kraft treten könnte, steht derzeit noch nicht fest. Parallel zur Geschwindigkeitsbegrenzung plant Niederkrüchten die Einrichtung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs an der benachbarten Mönchengladbacher Straße. Das Vorhaben soll die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern im Gebiet verbessern.

Die weiteren Schritte hängen von der Zustimmung des Kreises Viersen und von Straßen.NRW ab. Bei einer Genehmigung würde das 30-km/h-Limit auf dem bezeichneten 300-Meter-Abschnitt gelten. Auch der gemeinsame Weg auf der Mönchengladbacher Straße würde im Rahmen der umfassenden Bemühungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Ort umgesetzt.