Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. bestätigt
Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. für den tödlichen Messerangriff auf ein Fest in Solingen im Jahr 2024 bestätigt. Die Entscheidung fällt fast zwei Jahre nach der islamistisch motivierten Bluttat, bei der drei Menschen starben und acht schwer verletzt wurden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil und bezeichnete die Verbrechen als Angriff auf die westliche Gesellschaft.
Am Abend des 23. August 2024 griff Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser Besucher des Festes an. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Menschen wie möglich zu töten, da er sie als Symbole westlicher Werte betrachtete. Nach den tödlichen Stichen gegen drei Opfer und der schweren Verletzung von acht weiteren floh er, wurde jedoch nach einer großangelegten Fahndung am nächsten Tag festgenommen.
Der Prozess begann im Mai 2025 vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Issa H. habe sich der Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) angeschlossen und liberaldemokratische Prinzipien abgelehnt. Im September 2025 verurteilte ihn das Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung – die höchste Strafe im deutschen Rechtssystem. Zudem ordnete das Gericht anschließende Sicherungsverwahrung an, da von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe.
Der Angriff erschütterte Deutschland. Er entfachte erneut Debatten über Flüchtlings- und Asylpolitik, da Issa H. Jahre zuvor als Asylbewerber ins Land gekommen war.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen. Issa H. wird eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen, ohne Aussicht auf Entlassung. Das Urteil stellt sicher, dass er auf unbestimmte Zeit in Haft bleibt – zunächst im Gefängnis, anschließend in der Sicherungsverwahrung.






