Kplus Gruppe beantragt Schutzschirmverfahren für drei Krankenhäuser in NRW
Julian LangKplus Gruppe beantragt Schutzschirmverfahren für drei Krankenhäuser in NRW
Die Kplus Gruppe hat beim Amtsgericht Wuppertal ein Schutzschirmverfahren zur Eigenverwaltung beantragt. Von dem Schritt betroffen sind ihre Krankenhäuser in Solingen, Hilden und Haan sowie die Konzernholding. Laut Vorstand bleibe die Gruppe zwar aktuell zahlungsfähig, drohe jedoch ohne Gegenmaßnahmen noch in diesem Jahr in die Insolvenz abzurutschen.
Zu den betroffenen Häusern zählen das St.-Lukas-Klinik Solingen, das St.-Josef-Krankenhaus Hilden und das St.-Josef-Krankenhaus Haan. Auch die Genesis GmbH, die für die zentrale Verpflegungsversorgung zuständig ist, wird in das Schutzschirmverfahren einbezogen. Das Verfahren ermöglicht es der Gruppe, Verträge zu überprüfen und neue Vereinbarungen auszuhandeln, während der Betrieb wie gewohnt weiterläuft.
Die Gehälter und Löhne der Mitarbeiter werden für drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Derzeit wird ein detaillierter Restrukturierungsplan erarbeitet, der Gespräche mit potenziellen Investoren sowie die Zentralisierung medizinischer Leistungen an den Standorten Haan und Hilden vorsieht. Die Insolvenzrechtsexperten Stefan Denkhaus und Friedemann Schade wurden als wirtschaftliche und rechtliche Berater bestellt.
Der Vorstand behält während des Verfahrens die volle Geschäftsführungsbefugnis. Nicht betroffen sind andere Einrichtungen der Gruppe wie das St.-Remigius-Krankenhaus, Seniorenzentren, Medizinische Versorgungszentren, Therapieeinrichtungen und das Katholische Bildungszentrum Haan.
Ziel der Umstrukturierung ist die Stabilisierung der finanziellen Lage des Konzerns. Die Krankenhausleistungen werden ohne Einschränkungen fortgeführt, um die Patientenversorgung lückenlos zu gewährleisten. Mit Hilfe des Schutzschirmverfahrens will die Gruppe ihre zukünftige operative Tätigkeit sichern.
