Kinderzuschlag-Reform 2024: Mehr Geld für Familien mit niedrigem Einkommen
Luisa KleinKinderzuschlag-Reform 2024: Mehr Geld für Familien mit niedrigem Einkommen
Deutschland hat die Regeln für den Kinderzuschlag reformiert, um mehr Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu unterstützen. Die Änderungen erweitern die steuerfreien Einkommensgrenzen für junge Berufstätige und passen die Bewertung bestimmter Einkünfte an. Ziel der Reformen ist es, die Anspruchsberechtigung zu erhöhen und die Auszahlungen für berechtigte Haushalte zu steigern.
Studierende, Auszubildende und Schüler unter 25 Jahren dürfen nun bis zu 520 Euro monatlich steuerfrei verdienen, ohne ihren Anspruch auf Kinderzuschlag zu verlieren. Auch Freiwillige unter 25 Jahren im Bundesfreiwilligendienst profitieren von demselben steuerfreien Freibetrag für ihre Tätigkeit.
Bei Verdiensten zwischen 520 und 1.000 Euro wurde der steuerfreie Anteil in der Kinderzuschlag-Berechnung von 20 auf 30 Prozent angehoben. Dadurch kann mehr Einkommen behalten werden, ohne dass die Förderung gekürzt wird.
Weitere Neuerungen sehen vor, bestimmte Einkünfte bei der Berechnung nicht mehr zu berücksichtigen. Dazu zählen Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, Einkommen aus saisonalen oder Ferienjobs sowie die „Übungsleiterpauschale“ (bis zu 3.000 Euro jährlich) – sie gelten künftig nicht mehr als anrechenbares Einkommen für den Kinderzuschlag.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit begrüßt die Reformen im Rahmen des Bürgergeld-Systems. Familien werden nun aufgefordert, den Kinderzuschlag zu beantragen, wobei ein vereinfachtes digitales Verfahren mit digitaler Identität zur Verfügung steht.
Durch die höheren Einkommensfreibeträge könnten nun mehr Haushalte Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder höhere Leistungen erhalten. Zudem erleichtern die Änderungen die Antragstellung, sodass berechtigte Familien leichter an die Unterstützung gelangen.
