Jahrelanger Rechtsstreit: Kölns Volksbühne gegen Wohnungsbau wegen Lärmbelästigung
Luisa KleinNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Jahrelanger Rechtsstreit: Kölns Volksbühne gegen Wohnungsbau wegen Lärmbelästigung
Ein langjähriger Rechtsstreit um Lärmbelästigung und Baurechte in Köln nimmt eine neue Wendung. Im Mittelpunkt steht eine ehemalige Druckerei neben dem Theater Volksbühne am Rudolfplatz, wo ein Anwohner 2018 einen Teil des Geländes in eine Wohnung umbaute. Seit 2015 eskalieren die Konflikte wegen nächtlichen Theaterlärms – darunter auch Applaus –, der Anwohner stört. Es folgte eine Reihe von Gerichtsurteilen und Berufungen.
Der Streit begann, als ein ortsansässiger Bürger eine Genehmigung erhielt, um Teile der alten Druckerei in eine Wohnung umzuwandeln. Der Verein Freie Volksbühne, Träger des Theaters, focht die Entscheidung umgehend an. Die Theaterbetreiber argumentierten, der Umbau verletze ihr Recht auf ungehinderten Spielbetrieb, da die Vorstellungen oft bis in die Abendstunden reichen.
Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster dem Theater recht und hob die Wohnungsgenehmigung auf. Das Gericht urteilte, der vom Theater ausgehende Lärm – etwa Applaus – überschreite die gesetzlichen Grenzwerte, weshalb die Genehmigung der Wohnung rechtswidrig sei. Doch damit war der Fall nicht abgeschlossen.
Der Anwohner legte Berufung ein, und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies die Sache zurück nach Münster. Das höhere Gericht monierte, das ursprüngliche Urteil habe sich zu einseitig auf Lärmmessungen gestützt. Es wies die Münsteraner Richter an, alle relevanten Aspekte neu zu prüfen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.
Der Streit landet nun erneut vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, wo eine neue Verhandlung ansteht. Ihr Ausgang wird entscheiden, ob der Wohnumbau Bestand hat oder ob die Theaterarbeit Vorrang erhält. Bis dahin bleibt sowohl für den Anwohner als auch für die Volksbühne die rechtliche Unsicherheit – und die Suche nach einer endgültigen Klärung.






