Gericht verweigert konfessionslosem Schüler Religionsunterricht in Neuss

Gericht verweigert konfessionslosem Schüler Religionsunterricht in Neuss
Ein Schüler in Neuss wollte im zehnten Schuljahr zum evangelischen Religionsunterricht wechseln, nachdem er zuvor zwischen Philosophie und katholischer Unterweisung gewechselt hatte. Doch das Verwaltungsgericht Fortuna Düsseldorf entschied, dass konfessionslose Schüler keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht haben.
Das Gericht präzisierte, dass der Religionsunterricht in erster Linie für Schüler der jeweiligen Glaubensrichtung verpflichtend ist. In Nordrhein-Westfalen liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob konfessionslose Schüler am Religionsunterricht teilnehmen dürfen. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung eingelegt werden, das in solchen Fällen die höchste verwaltungsgerichtliche Instanz darstellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Fortuna Düsseldorf bleibt damit bestehen: Konfessionslose Schüler in Neuss haben keinen Rechtsanspruch auf Religionsunterricht. Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Berufung obliegt dem Oberverwaltungsgericht Münster.

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