Gericht stoppt Schließung des Hochschulstandorts Höxter – Pläne für rechtswidrig erklärt
Johanna KrügerGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des Hochschulstandorts Höxter – Pläne für rechtswidrig erklärt
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe gestoppt, akademische Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen. Das Urteil erklärte die Entscheidung der Hochschule, dort sämtliche Lehraktivitäten einzustellen, für rechtswidrig. Rechtliche Auflagen verhindern nun, dass die Einrichtung den Standort vollständig aufgibt.
Die Hochschule hatte vorgehabt, die Studienangebote von Höxter nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass eine solche Verlegung zunächst ein klares Konzept für den Standort Höxter erfordert hätte. Ohne entsprechende Vorbereitungen – etwa zur Flächennutzung oder zur Umstrukturierung der Lehrangebote – dürfe die Schließung nicht vollzogen werden.
Der Status Höxters ist durch das Landeshochschulgesetz geschützt, das den Standort ausdrücklich aufführt. Das Gericht bestätigte zudem, dass die komplette Schließung eines Campus über die Befugnisse der Hochschule hinausgehe. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land eingriffen, um die Schließung zu stoppen – eine Entscheidung, die das Gericht nun als berechtigt bestätigte.
Das Urteil bedeutet, dass die Hochschule die Lehrtätigkeit in Höxter vorerst aufrechterhalten muss. Künftige Verlegungspläne müssten den gesetzlichen Vorgaben und der Aufsicht des Landes entsprechen. Die Entscheidung unterstreicht die geschützte Rolle des Campus innerhalb des Hochschulsystems der Region.






