Fünf Jahre Haft nach vorsätzlicher Attacke mit dem Auto auf Lebensgefährtin
Frau absichtlich überfahren: Fünf Jahre Haft - Fünf Jahre Haft nach vorsätzlicher Attacke mit dem Auto auf Lebensgefährtin
Ein 22-jähriger Mann ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er seine Lebensgefährtin Tante während eines Straßenfests in Düsseldorf vorsätzlich mit dem Auto überfahren hatte. Der Vorfall auf der Kiefernstraße hinterließ das Opfer mit schweren Verletzungen und löste gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Familien im Gerichtssaal aus.
Die Tat ereignete sich während eines örtlichen Straßenfests, als der Angeklagte – ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss – das Opfer mit seinem Fahrzeug anfuhr. Die Staatsanwaltschaft konnte später nachweisen, dass er mit Tötungsvorsatz gehandelt hatte: Er war bewusst über die wehrlose Frau gefahren, als sie am Boden lag. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags und verpflichtete ihn, 9.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen.
Der Prozess selbst entwickelte sich zu einem Zankapfel zwischen der Familie des Opfers und den Angehörigen des Angeklagten. Im Flur des Gerichtsgebäudes kam es zu einer Massenschlägerei, woraufhin die Behörden vor der Urteilsverkündung die Sicherheitsvorkehrungen verschärften. Der Angeklagte, der nach Romani-Brauch verheiratet ist und zwei Kinder hat, sah sich mit Forderungen nach einer härteren Strafe konfrontiert: Die Staatsanwaltschaft beantragte fünf Jahre und sechs Monate, der Anwalt des Opfers sogar sechs Jahre und acht Monate Haft sowie 24.000 Euro Schadensersatz.
Sein Verteidiger kündigte unterdessen an, in Berufung zu gehen und eine Bewährungsstrafe zu beantragen. Als mildernde Umstände führte er die fast sechsmonatige Untersuchungshaft sowie die Rolle des Angeklagten als junger Vater an.
Das Verfahren endete mit einer fünfjährigen Haftstrafe und der Auflage zur Zahlung von Schmerzensgeld. Die gewalttätige Konfrontation im Gericht unterstreicht die anhaltende Fehde zwischen den beteiligten Familien. Bisher gab es in Deutschland keine über die Örtlichkeiten hinausgehende öffentliche Reaktion oder mediale Berichterstattung zu diesem Vorfall.
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