Festnahme am Düsseldorfer Flughafen: Mann flieht vor Ersatzhaft wegen Geldwäsche
Johanna KrügerFestnahme am Düsseldorfer Flughafen: Mann flieht vor Ersatzhaft wegen Geldwäsche
Ein 33-jähriger Mann aus Gelsenkirchen wurde am 24. April 2025 am Flughafen Düsseldorf während einer routinemäßigen Ausreisekontrolle festgenommen. Die Bundespolizei stellte fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag, der zwei Monate zuvor von der Staatsanwaltschaft Hamburg ausgestellt worden war.
Der Haftbefehl ging auf eine Verurteilung wegen Geldwäsche aus dem August 2022 zurück, die inzwischen rechtskräftig geworden war. Neben der Verurteilung hatte der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 2.926 Euro nicht beglichen, woraufhin eine Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen verhängt worden war.
Zum Zeitpunkt seiner Festnahme versuchte der Mann, einen Flug nach Wien, Österreich, zu besteigen. Die Polizei bestätigte den Haftbefehl und nahm ihn umgehend in Gewahrsam. Nach der polizeilichen Bearbeitung wurde er den Justizbehörden zur weiteren Veranlassung übergeben.
Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Haftbefehls von Februar 2025, der sich auf die nicht gezahlten Sanktionen im Zusammenhang mit seiner früheren Verurteilung bezog. Die Behörden haben keine weiteren Details zum laufenden Verfahren bekannt gegeben. Dem Mann droht nun die Verbüßung der 22-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe wegen der ausstehenden Geldstrafe.






