Falschmeldung zu Renten für ukrainische Geflüchtete: Warum die Behauptungen haltlos sind

Johanna Krüger
Johanna Krüger
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Eine alte, vergilbte Zeitung mit einer detaillierten Schwarzweißkarte der Ukraine.Johanna Krüger

Falschmeldung zu Renten für ukrainische Geflüchtete: Warum die Behauptungen haltlos sind

Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen darüber, dass ukrainische Geflüchtete in Deutschland Renten erhalten, ohne jemals Beiträge geleistet zu haben. Die irreführende Aussage suggeriert, dass 114.000 Ukrainer:innen deutsche Renten beziehen würden, obwohl sie nie in das System eingezahlt hätten. Tatsächlich sind die Regelungen weitaus strenger – und solche Auszahlungen finden nicht statt.

Der Urheber des Videos, Michael Hasenkamp, ist ein Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. Seine Aussagen ignorieren zentrale rechtliche Details dazu, wie Rentenansprüche für ausländische Staatsbürger:innen in Deutschland tatsächlich funktionieren.

Das Video bezieht sich auf ein 2018 geschlossenes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine. Dieser Vertrag wurde zwar unterzeichnet, von der Ukraine jedoch nie ratifiziert und ist daher nie in Kraft getreten. Selbst wenn er gültig wäre, würde das Abkommen Ukrainer:innen weder ein vorzeitiges Renteneintrittsalter ermöglichen noch Renten ohne vorherige Beitragszahlungen gewähren.

Nach geltendem Recht werden Renten auf Basis der in dem jeweiligen Land geleisteten Beiträge berechnet. Das geplante Abkommen sollte Doppelversicherungen vermeiden und es Menschen ermöglichen, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen. Dennoch wäre weiterhin Voraussetzung, dass die Betroffenen tatsächlich in das System eingezahlt haben, bevor sie Leistungen erhalten.

Deutschland zahlt derzeit über 3,2 Millionen Renten aufgrund internationaler Verträge aus – diese beschränken sich jedoch nicht auf im Ausland lebende Personen. Die Zahl umfasst auch Deutsche, die im Ausland leben, sowie andere Berechtigte im Rahmen bilateraler Abkommen. Keine offiziellen Daten deuten darauf hin, dass 114.000 ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Leistungen nach dem nie in Kraft getretenen Abkommen von 2018 – oder irgendeiner anderen Regelung – hätten.

Die Behauptung, ukrainische Geflüchtete würden deutsche Renten ohne Beitragszahlungen erhalten, ist falsch. Das Abkommen von 2018 wurde nie ratifiziert, und Rentenregelungen setzen voraus, dass zuvor eingezahlt wurde. Ohne Beiträge werden keine Leistungen gewährt – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Flüchtlingsstatus.